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Kompatibilität
Unter dem Begriff „Kompatibilität“ versteht man das Zusammenwirken der Fahrzeugstrukturen zwischen Unfallgegnern beim Zusammenprall. Insbesondere bei stark ungleichen Kontrahenten fehlt es im Crashfall häufig an ausreichender Kompatibilität. Dies können kollidierende Pkw unterschiedlicher Masse, Steifigkeit oder Geometrie sein; im weiteren Sinne aber auch der Zusammenprall zwischen Kraftfahrzeugen und ungeschützten Verkehrsteilnehmern, wie Fußgängern und Radfahrern.
Offensichtlich wird die (fehlende) Kompatibilität, wenn Pkw und Nutzfahrzeuge zusammenstoßen. Hier treffen Fahrzeuge unterschiedlichster Massen aufeinander. Gleichzeitig ergibt sich aus der Höhe von Längsträgern, Stoßfängern und anderen Fahrzeugstrukturen des Lkw eine besondere Diskrepanz zwischen den Geometrien der Kollisionskontrahenten.
Ohne technische Gegenmaßnahmen führt dies häufig zur Unterfahrung des Lkw, indem die energieabsorbierenden Karosseriestrukturen beim Pkw (Längsträger etc.) unter die des Lkw oder seines Anhängers treffen und damit weitgehend unwirksam bleiben. In der Folge muss dann die Crashenergie von Karosseriebereichen des Pkw abgebaut werden, die dafür nicht geeignet sind, beispielsweise A- oder B-Säulen. Dadurch kommt es häufig auch zu erheblichen Eindringungen in den Fahrgastraum mit der Folge von schweren, oft auch tödlichen Verletzungen.
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