Verbesserungen an der Fahrzeugfront und Notbremsassistenten mit Fußgängererkennung notwendig

Rund 600 Menschen sterben pro Jahr als Fußgänger im Straßenverkehr, mehr als 8.000 werden schwer verletzt. In einem Forschungsprojekt mit der RWTH Aachen hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) technische Maßnahmen zur Abschwächung der Unfallfolgen von Fußgängern beim Zusammenstoß mit einem Auto untersucht und festgestellt, dass es auch bei modernen Fahrzeugkonstruktionen noch enormes Verbesserungspotenzial gibt.

Nach Erkenntnissen der Unfallforscher kann ein optimierter Stoßfänger, eine aufstellbare Haube und ein Windschutzscheiben-Airbag den Aufprall des Fußgängers bei einem frontalen Anstoß deutlich abmildern. Zusätzlich können elektronische Notbremsassistenten mit Fußgängererkennung die Geschwindigkeit vor dem Zusammenstoß so weit absenken, dass das Verletzungsrisiko deutlich verringert wird. Darüber hinaus sind solche Notbremsassistenten auch in der Lage, einen gewissen Anteil der Fußgänger-Unfälle komplett zu verhindern.

So schwer Unfälle von Kraftfahrzeugen mit Fußgängern meist sind, so schwierig sind sie zu beeinflussen. Zu unterschiedlich sind die Fahrzeugfronten, zu unterschiedlich sind auch die Fußgänger (z.B. Kinder, Senioren, Frauen Männer). Das Projekt hat klar gezeigt, dass es keine Einzelmaßnahme gibt, die bei allen möglichen Unfallkonstellationen zwischen Fußgänger und Pkw den gleichen Effekt hat. Und es gibt auch nicht die eine sichere Fahrzeugfront. Diese Erkenntnisse werden bislang sowohl bei den gesetzlichen Vorgaben, als auch bei den EuroNCAP-Tests zu wenig berücksichtigt. 

Mit Hilfe eines neu entwickelten, integralen Bewertungsansatzes kann die UDV für alle verfügbaren Fahrzeugmodelle jetzt wesentlich genauere Aussagen über deren „Fußgängerfreundlichkeit“ machen. Im Rahmen des Fußgänger-Forschungsprojekts wurde auch festgestellt, dass Maßnahmen der passiven Sicherheit (verbesserte Stoßfänger, aufstellbare Haube, Windschutzscheiben-Airbag) in Verbindung mit aktiven Assistenzsystemen (automatische Notbremssysteme zur Verringerung der Geschwindigkeit) das Schutzpotential deutlich erweitern können. Denn die Aufprallgeschwindigkeit ist der entscheidende Faktor für die Verletzungsfolgen des Fußgängers.

Deshalb fordert die UDV:

  • Tempo 30 (oder weniger) vor Schulen, Kindergärten und an bekannten Unfallschwerpunkten, sowie die Überwachung dieser Geschwindigkeiten. Notbremsassistenten mit Fußgängererkennung müssen beschleunigt optimiert und für alle Fahrzeugklassen angeboten werden.
  • Schon erreichte Fortschritte beim passiven Fußgängerschutz dürfen durch die Einführung elektronischer Systeme nicht abgeschwächt werden.
  • Die kritischen Bereiche Scheibenrahmen und A-Säule müssen entschärft werden.
  • Die bislang unzureichenden Test- und Bewertungsverfahren müssen weiterentwickelt werden. Sie müssen verschiedene passive und aktive Maßnahmen in ihrer Wirkung ganzheitlich betrachten