Alle Maßnahmenvorschläge sind abschließend noch einmal daraufhin zu prüfen, ob sie im Hinblick auf die im Maßnahmenkatalog mitgeteilten Erfahrungen geeignet erscheinen, möglichst viele der als sicherheitsrelevant erkannten Verkehrsvorgänge wirksam abzusichern. Es ist wünschenswert, dass sich möglicherweise auch mehrere Alternativvorschläge gleicher/guter Eignung erkennen lassen, um die beiden nächsten Fragen der Angemessenheit und der Durchsetzbarkeit ebenfalls positiv beantworten zu können.