Angemessen bedeutet:

Wenn geeignete Verbesserungsmaßnahmen gefunden wurden, ist zu prüfen, ob die Maßnahmenauswahl angemessen ist. Die Prüfung der Angemessenheit erfolgt in erster Linie anhand der Unfallschwere. Je höher die Unfallschwere/Unfallkosten, desto mehr finanzieller und personeller Aufwand kann gerechtfertigt werden.

Hoher Aufwand liegt auch dann vor, wenn zur Vermeidung schwerer Unfälle umfangreiche zusätzliche Erhebungen vorgenommen werden müssen.

Gegen Unfallhäufungen schwerer Unfälle sind geeignete Sofortmaßnahmen umgehend einzusetzen, weil i. d. R. aufwendige längerfristige Maßnahmen einen z. T. nicht unerheblichen zeitlichen Verlauf für Planung, Abstimmung und Finanzierung benötigen