Informationen

Der Christophorus-Autorenpreis ist eine Auszeichnung für besondere journalistische Leistungen auf dem Gebiet Sicherheit im Straßenverkehr.

  • Wer kann teilnehmen?
  • Die Preise
  • Grundsätze der Beurteilung
  • Das Preisrichterkollegium

Wer kann teilnehmen?

Christophorus-Autorenpreise können vergeben werden an Journalistinnen und Journalisten, die eine Arbeit im Sinne der Stiftung geleistet haben und deren Veröffentlichungen in Deutschland erschienen sind.

Die Preise

Preise von 5.000 € werden für herausragende publizistische Leistungen (Autorenbeiträge) zum Thema "Sicherheit im Straßenverkehr" in fünf Kategorien vergeben. Bewertet werden Veröffentlichungen zu regionalen und überregionalen Themen in Printmedien, in der KFZ-Fachpresse, Radio- und Fernseh-Beiträge sowie Bücher, Magazine, Schülerzeitungen.

Grundsätze der Beurteilung

Bewertet werden Arbeiten, deren Themen sich auf allgemeine Verkehrssicherheit beziehen. Es bleibt der Stiftung vorbehalten, den Wettbewerb auch auf spezielle Themen auszudehnen.
Welche speziellen Themen erwünscht sind, wird von der Geschäftsführung vor Beginn des jährlichen Wettbewerbes bekanntgegeben. Die Preisrichter bewerten Beiträge nach folgenden Grundsätzen:

a) Die Aussagen der Publikationen sollen eine positive Grundhaltung aufzeigen und ermutigend wirken.

b) Die Beiträge sollen sachlich sein und auf den neuesten Erkenntnissen des Verkehrsverhaltens beruhen sowie auf der Unfallursachenforschung aufbauen.

c) Die Beiträge sollen neben der Aufklärung auf jeden Verkehrsteilnehmer überzeugend wirken.

d) Die Beiträge sollen nicht schulmeisterlich belehren, sondern zum Mitdenken anregen.

e) Die Beiträge sollen die Partnerschaft unter den Verkehrsteilnehmern und die Partnerschaft zwischen Bürger und Stadt bewußt machen.

f) Die Beiträge sollen das Prestigedenken im Blick auf das eigene Auto abbauen und das Verhältnis Mensch-Auto zu versachlichen helfen.

Bei allen Beiträgen werden neben den aufgeführten Kriterien auch die ansprechende Form sowie die wirkungsvolle Gestaltung bewertet. Angehörige der Geschäftsführung der Stiftung und ihre freien Mitarbeiter sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beiträge, die in Zeitschriften erschienen sind, die sich ausschließlich mit dem Thema Verkehrssicherheit beschäftigen.

Das Preisrichterkollegium

Das Preisrichterkollegium setzt sich aus Vertretern der Versicherungswirtschaft, der Politik, der Verkehrssicherheitsorganisationen und Journalistenverbänden zusammen.