Aufgaben der Unfallkommission

Unfallkommissionen haben bundesweit die Aufgabe, Unfallhäufungen zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen (bauliche oder verkehrsregelnde) zur Beseitigung zu beschließen. Vor allem muss die Unfallkommission auch sicherstellen, dass die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden (Controlling) und eine Wirkungskontrolle erfolgt.

Das Maßnahmenspektrum kann von der Aufstellung eines Verkehrszeichens bzw. Beschilderungsmaßnahmen bis hin zum Umbau einer unfallauffälligen Stelle oder Strecke reichen. Dabei ist es insbesondere die Aufgabe der

  • Polizei, für die Überwachung der StVO zu sorgen
  • Verkehrsbehörde, die festgelegten Verkehrszeichen der StVO anzuordnen
  • Baubehörde, diese Anordnungen auszuführen und ggf. erforderliche Baumaßnahmen umzusetzen

Folgendes Beispiel zeigt eine Linkskurve, die unmittelbar auf eine Kuppe folgt und als Unfallhäufung auffiel. Die Unfallkommission hat hier derart gehandelt, dass Schutzplanken und Kurventafeln aufgestellt wurden. Die Auswertung des Unfallgeschehens nach Maßnahmendurchführung zeigt, dass schwere Baumunfälle durch Abkommen von der Fahrbahn vermieden werden konnten.