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Drogen am Steuer: Rechtliche Konsequenzen nicht
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Lichtsignalanlagen (LSA)
Lichtsignalanlagen (Ampeln) sind das zentrale Instrument zur Sicherung des Verkehrs an Kreuzungen und Einmündungen, Bahnübergängen oder Fußgängerquerungsstellen. Sie werden zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Qualität des Verkehrsablaufs eingerichtet. Dabei muss zwischen Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit keine konkurrenzierende Situation entstehen, auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird.
Die Unfallforschung der Versicherer arbeitet innerhalb der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) an der Neufassung der Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) mit. Dabei geht es schwerpunktmäßig darum, die Einarbeitung zentraler Forderungen der Verkehrssicherheit in die Richtlinie sicherzustellen.
Grundsätzlich gilt, dass die Einrichtung einer Lichtsignalanlage immer dann sinnvoll ist, wenn Unfälle zu erwarten sind oder sich bereits Unfälle ereignet haben, die durch eine Lichtsignalsteuerung hätten vermieden werden können. Darüber hinaus sollten sich andere Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, bauliche Querungsanlagen (wie z.B. Mittelinseln oder Zebrastreifen) für Fußgänger und Radfahrer als wirkungslos erwiesen haben.
Lichtsignalanlagen sollen ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb gehalten werden. Tatsache aber ist, dass viele Kommunen einen Großteil ihrer Anlagen mit dem Argument der Betriebskosten- und Lärmreduzierung entgegen der Richtlinie nachts abschalten und dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet wird. (Nachtabschaltung von LSA)
Eine zweite wichtige Forderung der Unfallforschung der Versicherer stellt die signaltechnische Sicherung der Linksabbieger an Kreuzungen und Einmündungen dar. Dies gilt besonders für den Landstraßenbereich außerorts, wenn hohe Geschwindigkeiten auf der bevorrechtigten Straße gefahren werden.
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