"Selbsterklärende Straße" : Philosophie der neuen Entwurfsrichtlinien

Die neue Richtliniengeneration der FGSV verfolgt eine straßentyp- und nutzerorientierte Planungsphilosophie.

So werden neben den bereits eingeführten Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) auch Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) entstehen. Die drei Richtlinien beschreiben die planungs- und entwurfstechnisch relevanten Belange für die jeweilige Straßenkategorie. Ziel ist es, dass Straßen mit unterschiedlichen Funktionen im Straßennetz, insbesondere Landstraßen, durch prägende Merkmale vom Verkehrsteilnehmer unterschieden werden können.

Eine gut geplante, für den Nutzer einfach begreifbare Straße setzt eine optimale Verzahnung zwischen den planerischen, entwurfstechnischen und verkehrsregelnden Elementen voraus. Als verkehrsregelnde Elemente spielen dabei z. B. Lichtsignalanlagen und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen eine wichtige Rolle.

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