Zebrastreifen

Die Unfallforschung der Versicherer weist schon seit langem aufgrund ihrer langjährigen Beratungspraxis darauf hin, dass der Einsatz von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) insbesondere im Rahmen der Schulwegsicherung nur erfolgen darf, wenn bestimmte Gestaltungs- und Ausstattungsmerkmale eingehalten werden.

Insbesondere Kinder haben Schwierigkeiten mit dem gesetzlich geregelten Vorrangverhältnis zwischen Fußgängern und Fahrzeugen an Zebrastreifen. Sie können in der Praxis nicht richtig einschätzen, ob der Fahrer anhält bzw. überhaupt noch anhalten kann. Aber nicht nur Kinder sind davon betroffen. Auch für ältere Menschen, Sehbehinderte und Blinde stellt die Abschätzung von Entfernungen und Geschwindigkeiten oftmals ein erhebliches Problem dar.

Zebrastreifen im Zuge von Hauptverkehrsstraßen müssen als besonders kritisch eingestuft werden, da die hier gefahrenen Geschwindigkeiten gefährliche Brems- und Überholmanöver induzieren können. Mängel am baulichen Zustand, der Ausstattung (Beleuchtung, Beschilderung und Markierung) und den Sichtverhältnissen führen zudem oftmals zu kritischen Situationen und Unfällen. 

 

 

 

Eine aus Mitteln der Schadenverhütungskommission der Versicherer finanzierte vergleichende Bewertung der Sicherheit verschiedener Fußgängerquerungsanlagen zeigt aber auch, dass richtig geplante und ausgestattete Zebrastreifen eine, unabhängig von der Kraftfahrzeugbelastung, vergleichbare Sicherheit bieten können wie Fußgängerampeln. Erforderlich sind dazu:

  • Gute Erkennbarkeit durch auffällige Beschilderung und Markierung
  • Gute Sichtbeziehungen auf den Zebrastreifen und die Wartefläche (insbesondere durch effektives Freihalten von am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugen)
  • Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit
  • Zusätzliche Beleuchtung
  • Barrierefreie Gestaltung

 

Können eine oder mehrere dieser Kriterien nicht eingehalten werde, so sollte auf die Anlage von Zebrastreifen verzichtet werden. Mittelinseln erhöhen zusätzlich die Sicherheit und sollten daher wo möglich auch eingesetzt werden.