Typische Verhaltensweisen

Von allen Verkehrsteilnehmern ist der Fußgänger der wendigste und beweglichste. Er braucht keine Gleise, hält sich an keine Spur, hat praktisch keinen Bremsweg. Innerhalb kürzester Zeit kann er sich während des Gehens auf kleinstem Raum um 180 Grad drehen. Dadurch wird er ziemlich unberechenbar für andere Verkehrsteilnehmer. Zugleich ist der Fußgänger der verletzlichste Verkehrsteilnehmer – im Gegensatz zu Fahrzeugen hat er keinerlei Knautschzone.

Fußgänger sind im Straßenverkehr ungeschützt und deshalb besonders gefährdet. So fußgängerfreundlich eine Stadt auch sein mag, die Einhaltung der Verkehrsregeln wird für Fußgänger immer überlebenswichtig sein. Doch gerade damit tun sich viele Menschen schwer. Das kann tödliche Folgen haben. Auch Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer, die sich an der Verkehrsregeln halten müssen. Die Regeln, die Fußgänger betreffen stehen in §§ 25 – 27 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier die wichtigsten Regeln (§25) auf einen Blick:

  • Fußgänger müssen grundsätzlich Gehwege benutzen. Wenn kein Gehweg vorhanden ist und Fußgänger deshalb gezwungen sind, die Straße zu benutzen, müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie, wenn möglich, am linken Fahrbahnrand gehen. Nur so können sie herannahende Fahrzeuge und mögliche Gefahren erkennen. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen Fußgänger einzeln hintereinander gehen.
  • Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich links einordnen. Fußgänger müssen Straßen unter Beachtung des Straßenverkehrs zügig und auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung überschreiten. Am besten an Ampeln oder Fußgängerüberwegen oder, wenn die Verkehrslage es erfordert, an Kreuzungen oder Einmündungen.
  • Fußgänger dürfen Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer nicht überschreiten. Absperrstangen verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenflächen. Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden.
  • Am Zebrasteifen haben Fußgänger Vorfahrt. Auto- oder Motorradfahrer müssen anhalten, wenn ein Fußgänger den Zebrastreifen erkennbar überqueren möchte. Aber Vorsicht: Auch an Zebrastreifen immer erst nach links und rechts schauen und erst dann losgehen, wenn alle Fahrzeuge stehen geblieben sind.

Ein Fußgänger handelt grob fahrlässig, wenn er eine mehrspurige Straße an einer Stelle überquert, die durch einen bepflanzen Mittelstreifen und eine Leitplanke so von der Gegenfahrbahn getrennt ist und sich in 50 Meter Entfernung ein durch eine Ampel gesicherter Fußgängerüberweg befindet.

Wenn ein Fußgänger verunglückt, ist das Risiko, dass er schwer verletzt oder gar getötet wird, sehr groß. Im Jahre 2008 starben 4.477 Menschen bei Verkehrsunfällen – darunter 662 Fußgänger. 33.916 Fußgänger wurden verletzt. Auffällig ist der hohe Anteil der getöteten Fußgänger in der Altersgruppe der Seniorinnen und Senioren.

Im Jahr 2008 ist die Zahl der tödlich verunglückten Fußgänger im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich um 14% gesunken (von 771 in 2007 auf 662 im Jahr 2008).

Bei Verkehrsunfällen wurden im Jahr 2008 insgesamt 37.670 Fußgänger schwer oder leicht verletzt, erfreulicherweise ebenfalls weniger als im Vorjahr (2007: 38.363). 

Trotz des insgesamt rückläufigen Trends muss dem Schutz von Fußgängern auch in Zukunft verstärkt Rechnung getragen werden. Fußgängerunfälle sind die zweittödlichste Unfallart im deutschen Verkehrsgeschehen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen und Kinder.

Kinder werden im Straßenverkehr öfter verletzt als Erwachsene. Die Gründe für die Gefährdungen sind unterschiedlicher Art. Kinder können im Straßenverkehr oft Geschwindigkeiten und Entfernungen nicht richtig einschätzen. Bei Jugendlichen und jungen Menschen sind es alltägliche Risikofaktoren wie Eile, Ungeduld oder Unkonzentriertheit. Senioren sind stärker gefährdet, weil bei ihnen Unfälle häufiger als bei Jüngeren zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen.