Radfahrer

Benutzt ein Radfahrer den öffentlichen Verkehrsraum, so ist er als Verkehrsteilnehmer an die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) hinsichtlich seiner Rechte, seiner Pflichten, seiner Fahrtüchtigkeit und der Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit seines Fahrzeuges gebunden. Er ist im Sinne der StVO ein Fahrzeugführer.