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Unfallrisiko junger Fahrer durch sichere Autos und „Begleitetes Fahren“ minimieren
Das Risiko junger Fahrer zwischen 17 und 24 Jahren, bei einem Unfall verletzt oder getötet zu werden, liegt - sowohl auf den Anteil an der Bevölkerung, als auch auf die Fahrleistung bezogen - mehr als doppelt so hoch, als bei der Gruppe der 25- bis 54-jährigen. Diese seit vielen Jahren unveränderte und inakzeptable Tatsache konnte bisher mit keiner im Bereich Fahrkönnen und Fahrverhalten angesiedelten Maßnahme wirkungsvoll beeinflusst werden.
Deshalb hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) auf dem 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar (27. – 29. Januar 2010) nochmals die seit Jahren formulierte Forderung unterstrichen, nur Fahrzeuge mit Systemen zu kaufen, die Fahrfehler korrigieren können. Dies trifft vor allem auf ESP zu, das nun spätestens ab Ende 2014 (neue Typen: Ende 2011) in jedem verkauften Neufahrzeug eingebaut sein muss. Umso mehr kritisiert die UDV, dass zur Zeit in Kleinwagen ESP in vielen Fällen nicht oder nur optional erhältlich ist. Diese Fahrzeuge werden bevorzugt von Anfängern als Gebrauchtwagen gekauft und sind dort noch in 15 Jahren im Einsatz. Bedauerlich ist daher, dass die Chance vertan wurde, die Abwrackprämie an einen Neukauf mit ESP zu koppeln.
Begleitetes Fahren
Die UDV ist überzeugt, dass mit dem „Begleiteten Fahren“ (Führerschein mit 17) erstmals eine Maßnahme existiert, die auch auf der Verhaltensseite Erfolge zeigt. Alle bisher bekannten Evaluationen und Zwischenergebnisse – auch der Versicherer - weisen für die 18-jährigen in diesem Modell ausgebildeten Fahrer gegenüber der Vergleichsgruppe einen günstigeren Schadenverlauf auf. Vor diesem Hintergrund sollten dringend die seit Jahren diskutierten Coachingmodelle (z.B. zweiphasige Fahrausbildung) zu einem wissenschaftlich qualifizierten Modell weiterentwickelt und gesetzlich normiert werden. Insgesamt sollte die Fahrausbildung das reale Unfallgeschehen besser abbilden und entsprechend modifiziert werden.
Starke Motorräder erst später
Als ein Sonderproblem erweist sich die um 200 Prozent steigende Getötetenrate 21-jähriger Motorradfahrer gegenüber den 20-jährigen. Da die einzig sinnvolle Erklärung für diese Entwicklung die Freigabe der Leistungsbeschränkung ist, empfiehlt die UDV eine mehrstufige Freigabe der Leistung. Bei dieser Gelegenheit sollten auch die Forschungsergebnisse der UDV, die einen statistischen Zusammenhang zwischen Leistungsgewicht (kW/kg) und Unfallschwere nachgewiesen haben, angemessen berücksichtigt werden.
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