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Deliktanalyse
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg führt das Verkehrszentralregister, in dem unter anderem alle Delikte von Verkehrsteilnehmern erfasst werden, die mit mindestens einem Bußgeld von 40,- Euro geahndet wurden („Flensburg-Punkte“). Für das in dieser Studie untersuchte Kollektiv der Fahrzeugführer von Pkw, bezogen auf die Fehlverhaltensarten der Ursachenanalyse, konnten für das Jahr 2007 insgesamt etwa 3,6 Millionen Eintragungen ausgewertet werden.
Zusammenfassend lässt sich feststellen:
- Rund 98 % der Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) sind Vergehen im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts. Der insgesamt sehr niedrige Anteil der Straftaten wird dominiert vom Delikt “Fahren unter Alkoholeinfluss“.
- Der mit Abstand höchste Anteil der Eintragungen in Flensburg ist mit 77 % für das Delikt „Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ festzustellen.
- Die Sanktionierungen „Fahrverbot“ und „Fahrerlaubnisentzug“ weisen nur bei Delikten zur Verkehrstüchtigkeit einen nennenswerten Anteil auf.
- Delikte zur Verkehrstüchtigkeit (Alkohol, andere Drogen) werden deutlich härter bestraft als Delikte während der Verkehrsteilnahme (Geschwindigkeitsmissachtung)
- Nur bei Alkoholunfällen lässt sich ein schwacher Zusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Sanktionierung feststellen
Publikationen zum Thema
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Regelverstöße im Straßenverkehr Forschungsberichte
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