Juristische Bewertung

Das bedeutendste Regelwerk für den Straßenverkehr ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie regelt insbesondere das Verhalten für die Teilnahme am Verkehr. Leitgedanke ist dabei das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach §1 der StVO. Weitere Normen für das Verhalten finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Strafgesetzbuch (StGB).

Die deutsche Gesetzeslage sieht eine Ahndung von Verkehrsdelikten nach dem Ordnungswidrigkeiten- oder dem Strafrecht vor, mit und ohne Nebenstrafen wie z.B. Fahrverboten. Dabei werden die meisten Verkehrsverstöße als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Hauptsanktion des Ordnungswidrigkeitenrechts ist die Geldbuße, in abgestufter Höhe abhängig von der Schwere des konkreten Verstoßes. Der Delinquent soll nicht kriminalisiert werden, es soll ihm und anderen lediglich deutlich gemacht werden, dass die Regeln einzuhalten sind. Mit dem Strafrecht werden nur wenige, aber als besonders schwerwiegend beurteilte Regelverstöße im Straßenverkehr geahndet. Die Gesellschaft signalisiert dem Täter, dass sein Verhalten völlig inakzeptabel ist und ahndet also begangenes schweres Unrecht.

Der Staat ist nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit verpflichtet. Verfassungsrechtlich geboten ist es demnach auch, die Einhaltung der vor allem in der Straßenverkehrsordnung enthaltenen Verkehrsregeln zu überwachen und im Sinne einer Generalprävention Verkehrsverstöße zu sanktionieren. Die staatlichen Stellen sind bei der Erfüllung dieser Pflicht durchaus erfolgreich. Seit einem Höchststand der Anzahl der Verkehrstoten Anfang der siebziger Jahre (mehr als 20.000 Getötete) ist eine kontinuierliche Besserung zu verzeichnen. Mittlerweile ist die Zahl der Verkehrstoten auf 3.648 im Jahr 2010 gesunken.

Der Gesamtzustand ist jedoch immer noch nicht hinnehmbar. Keine neue Technologie und kein neues Transport- oder Verkehrssystem würde heute zugelassen werden, wenn man wüsste, dass es jedes Jahr mehreren Tausend Menschen in der Bundesrepublik das Leben kosten würde. Deshalb sind weitere Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Situation vom Grundgesetz her geboten.

Die strafrechtliche Betrachtung der empirischen Ergebnisse unter Berücksichtigung der gerichtlichen Praxis zeigt auf, dass Delikte im Straßenverkehr immer noch nicht so „schwer“ bewertet werden wie z.B. Eigentumsdelikte. Begrifflichkeiten wie „Verkehrssünder“ im Gegensatz zu „Straftäter/Krimineller“ machen dies deutlich. Dies gilt nicht nur für die strafrechtliche Ahndung, sondern auch für den Bereich der Ordnungswidrigkeiten: Geschwindigkeitsunfälle sind zwar nach der Unfallstatistik besonders schwer in den Folgen, liegen aber bei der Verteilung der Bußgelder und Punktevergabe im unteren Drittel der Strafhöhen.

Alle Videos der UDV sehen Sie hier.

Publikationen zum Thema