Wer ohne gültige Fahrerlaubnis als Kraftfahrer/-in in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, begeht gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Im Wiederholungsfall kann auch das Fahrzeug eingezogen werden. Dabei gibt es verschiedene juristische Fallkonstellationen, die dem Delikt zugrunde liegen können.