Verkehrssicherheits-Management, Autobahn, Landstraße, Stadtstraße
Ver­kehrs­si­cher­heits-Mana­ge­ment

Unfall­ur­sa­che Geschwin­dig­keit

Zu hohe Geschwindigkeiten gelten als Hauptunfallursache. Eine Datenanalyse zeigt, wie die Ursache „Geschwindigkeit“ einzustufen ist und welche Potenziale für die Verkehrssicherheit durch reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeiten bestehen.

Zu hohe Geschwindigkeiten werden immer wieder als Hauptursache bei Unfällen auf deutschen Straßen genannt. Als Beleg werden dabei die Verkehrsunfalldaten des statistischen Bundesamtes herangezogen, die auf den polizeilich aufgenommenen Unfällen basieren. Aufbauend auf diesen Daten werden nicht zuletzt landesweite Maßnahmenprogramme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit entwickelt und Forderungen nach reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gestellt.

Die Analyse der amtlichen Unfallstatistik zeigt, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zwar einen nennenswerten Anteil bei der Entstehung von Verkehrsunfällen hat. Für das Unfallgeschehen insgesamt ist aber die der jeweiligen Situation nicht angepasste Geschwindigkeit ausschlaggebender.

Um Aussagen zu den Potenzialen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch reduzierte Höchstgeschwindigkeiten auf Landstraßen und Autobahnen ableiten zu können, erfolgte eine detaillierte Auswertung der Unfalldatenbank der Versicherer.

Insbesondere innerorts geschehen viele folgenschwere Unfälle schon heute im sehr niedrigen Geschwindigkeitsbereich. Eine allgemeine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Innerortsstraßen auf 30 km/h wird daher insgesamt gesehen nur einen geringen positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. Auch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h lässt insgesamt nur einen geringen Einfluss auf die Reduzierung schwerer Verkehrsunfälle erwarten. Ein deutlich größeres Potenzial könnte allerdings in der wirkungsvollen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen auf 80 km/h liegen.

In der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs­Ordnung (VwV­StVO) ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schwerem Personenschaden) als Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen verankert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist aber nur ein Faktor bei der Erreichung dieses Ziels. Weitere Verbesserung der Fahrzeugtechnik, der Fahrerassistenzsysteme aber auch der Verkehrsinfrastruktur und die Beeinflussungen des Verkehrsverhaltens aller am Verkehr teilnehmender Personen sind mindestens ebenso wichtig, wenn nicht sogar ausschlaggebender für die Erreichung der Vision Zero.

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