Fahren unter Cannabiseinfluss
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat untersucht, wie Cannabis-Konsumierende mit dem Thema Straßenverkehr umgehen – und ob sich ihr Verhalten seit Einführung des Cannabisgesetzes (CanG) verändert hat.
Im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland wurde ein neuer Cannabis-Grenzwert am Steuer eingeführt. Seither gelten 3,5 Nanogramm (ng) THC pro Milliliter Blutserum am Steuer eines Kraftfahrzeugs. Darüber hinaus ist das Fahren eines Kraftfahrzeugs aus Sicht des Gesetzgebers nicht mehr sicher (analog der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol). Zudem gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer für Fahranfänger:innen, die sich noch in der Probezeit befinden, sowie für Personen unter 21 Jahren.
Das Konsum- und Fahrverhalten von Cannabis-Konsumierenden vor und nach der Teillegalisierung von Cannabis wurde mit einer Online-Befragung untersucht. An der ersten Erhebung nahmen 4.933 Befragte teil (Januar bis Mitte März 2024), an der zweiten Erhebung 3.144 Befragte (Februar/März 2026). Teilnehmen konnten Personen ab 18 Jahren, die innerhalb der vergangenen zwölf Monate Cannabis konsumiert hatten und aktuell eine Fahrerlaubnis besaßen oder früher besessen hatten.
Die Stichprobe ist durch eine hohe Konsumaffinität geprägt. Über 80% der Befragten konsumierten mindestens einmal wöchentlich Cannabis, davon rund die Hälfte täglich. Die Stichprobe ist nicht repräsentativ, ermöglicht jedoch eine vertiefte Betrachtung einer für die Verkehrssicherheit besonders relevanten Zielgruppe.
Grenzwert ändert Verhalten von Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr kaum
In den letzten 12 Monaten hat sich jeder fünfte Befragte kurz nach dem Konsum ans Steuer gesetzt (2024 jeder vierte), im letzten Monat jeder siebte kurz nach Konsum (2024 jeder sechste). Vor allem Menschen, die Cannabis gewöhnt sind und regelmäßig, meist sogar täglich konsumieren, fahren vielfach danach auch Auto. Die neue Rechtslage ist hinreichend bekannt (88 Prozent), aber knapp jedem dritten Befragten egal. Und nur jeder zweite Befragte beobachtet, dass sich andere daran halten.
Missinterpretation der Fahrtüchtigkeit
Mehr als zwei Drittel derer, die spätestens zwei Stunden nach Konsum fahren, sehen sich von Cannabis kaum beeinträchtigt (70 Prozent). Teils rechtfertigen sie dies mit medizinischer Indikation (35 Prozent). Viele die Cannabis aus medizinischen Gründen konsumieren, halten sich immer für fahrtüchtig, egal wie hoch die konsumierte Dosis ist (22 Prozent). Der Anteil der Befragten, die nach eigenen Angaben Cannabis zumindest teilweise medizinisch nutzen, fällt mit 71 Prozent fast doppelt so hoch aus als 2024 (36 Prozent). Offenbar trägt die leichtere Verfügbarkeit über Telemedizin-Plattformen dazu bei.
Grenzwert bietet nur begrenzt praktische Orientierung
44 Prozent der Befragten gaben an, dass die aktuellen Regelungen zum THC-Grenzwert und Mischkonsum mit Alkohol sowie den Folgen bei wiederholtem Verstoß eher verunsichern als helfen. Wenig überraschend, denn angesichts der komplexen Wirkungsweise von Cannabis, das sich anders im Körper abbaut als Alkohol, ist unklar, wann der Grenzwert erreicht ist. Selbsttests, mit denen die THC-Konzentration von 3,5 Nanogramm im Körper ablesbar wäre, gibt es nach wie vor nicht. So sollen die Menschen unter dem Einfluss einer Droge, die ihre Wahrnehmung und kognitive Leistung beeinträchtigt, selbst einschätzen, ob sie sicher fahren können oder nicht.
Forderungen
- Deutlich mehr Aufklärung über die Wirkung von Cannabis, dessen Abbau im Körper und die Grenzen der Selbsteinschätzung.
- Schnelltests für Cannabis-Konsumenten und die Polizei, die 3,5 Nanogramm-Konzentration anzeigen.
- Mehr Kontrollen, für die die Polizei technisch und personell ausgestattet sein muss. Alkohol- und Drogendelikte sind sogenannte Kontrolldelikte, die oft erst im Zuge polizeilicher Kontrollen aufgedeckt werden. Dass die Kontrolldichte in Deutschland niedrig ist, zeigt auch die Befragung: Rund 82 Prozent der Befragten gaben an, in den letzten 12 Monaten nicht von der Polizei kontrolliert worden zu sein. Die Dunkelziffer ist hoch.