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Prävention von Überholunfällen auf Landstraßen

2013 geschahen auf Landstraßen etwa 75.000 Unfälle mit Personenschaden. Allein bei Überholunfällen verloren hier nach Angaben des Statistischen Bundsamtes 171 Menschen ihr Leben und 1.901 wurden schwer verletzt.

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© Fameworxx/UDV
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Überholunfälle sind besonders folgenschwer. Deshalb hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) eine wissenschaftliche Untersuchung durchführen lassen, um die Ursachen für Überholunfälle genauer zu analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf Landstraßen abzuleiten.

Die Analyse des Unfallgeschehens umfasste eine bundesweite Auswertung über die Struktur und Folgen von Überholunfällen auf Landstraßen in 2009 sowie eine detaillierte Analyse des Unfallgeschehens auf einbahnig zweistreifigen Landstraßen in fünf Bundesländern im Zeitraum 2007 bis 2009.

Ergebnisse

  • Zwei Drittel der Überholunfälle mit Personenschaden sind Unfälle im Längsverkehr, weitere 21 Prozent sind Abbiegeunfälle und die restlichen 10 Prozent Fahrunfälle (Verlust der Fahrzeugkontrolle).
  • Bei jedem zweiten Überholunfall wird trotz Gegenverkehr oder unklarer Verkehrslage überholt.
  • Die meisten Unfallbeteiligten (76 Prozent) mit einer Teilschuld führten Personenkraftwagen, 16 Prozent ein Motorrad und 8 Prozent einen Lastkraftwagen.
  • Drei Viertel der Überholunfälle geschehen dort, wo Überholen nicht durch ein Überholverbot untersagt ist.
  • Die meisten Überholunfälle (72 Prozent) geschehen in Abschnitten mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
  • Strecken mit Überholverboten haben ein geringeres Unfallrisiko und die Unfälle sind weniger schwer (geringere Unfallrate und Unfallkostenrate).
  • Strecken mit Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 100 km/h weisen ein noch geringeres Unfallrisiko und geringere Unfallschwere auf.
  • Etwa 71 Prozent der Unfälle ereigneten sich im Einflussbereich von Kurven. Je enger die Kurven sind, umso mehr Überholunfälle konnten festgestellt werden. Bei mehr als zwei Drittel dieser Kurven waren zudem keine Überholverbote angeordnet.
  • Rund 70 Prozent der Überholunfälle geschahen in Bereichen mit geringeren Sichtweiten als in den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen für einen sichern Überholvorgang gefordert werden. 24 Prozent weisen sogar Sichtweiten unterhalb der in den Richtlinien für Markierungen von Straßen geforderten Grenzwerte auf.

Empfehlungen

Aus den vorliegenden Untersuchungsergebnissen empfiehlt die UDV:

  • Das Risiko bei einer Überholung ist hoch. Deshalb sollten in Bereichen mit unzureichenden Sichtweiten generell Überholverbote angeordnet werden, um Verhaltensfehler zu unterbinden.
  • Überholverbote reduzieren das Unfallrisiko und die Unfallschwere.
  • Eine zusätzliche Reduzierung des Unfallrisikos und der Unfallschwere beim Überholen lässt sich durch die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung erzielen.
  • In Knotenpunktbereichen sind klare und wirksame Überholverbote anzuordnen.

Darüber hinaus kann durch den Bau von Überholfahrstreifen (2+1-Straßen) der Überholdruck gemindert werden. Auch geringere Geschwindigkeiten tragen zum Abbau des Überholdrucks bei. Die Entwicklung geeigneter Fahrerassistenzsysteme könnte zudem zukünftig die Überholmanöver sicherer machen. Bei der Fahrausbildung und mit gezielten Sicherheitskampagnen sollte auf die Gefahren beim Überholen und das richtige Überholverhalten hingewiesen werden, denn verbotswidriges Überholen ist kein Kavaliersdelikt.

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