Unfälle zwischen Fuß- und Radverkehr
Unfälle zwischen Fuß- und Radverkehr ereignen sich im Vergleich zu anderen Konstellationen eher selten, gewinnen jedoch durch die Radverkehrsentwicklung an Bedeutung. In einer Studie der Unfallforschung der Versicherer wurde die Unfallkonstellation im Detail untersucht.
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Die Untersuchung umfasste neben einer Literaturanalyse zum Thema, der forschungsfragenspezifischen Auswertung der Bundesunfallstatistik und der Analyse von 3.067 polizeilichen Einzelunfalldaten eines Fünfjahreszeitraums die Detailbetrachtung von 206 unfallauffälligen Bereichen in sechs Städten sowie die flächendeckende Betrachtung des Hauptverkehrsstraßennetzes der Stadt Dresden. Die Analyse der Bereiche und des Straßennetzes Dresden ermöglichte die Identifizierung unfallbegünstigender Merkmale auf Seiten der Infrastruktur. Zur Ergänzung der unfalldatenbasierten Analysen wurden an mehreren auffälligen Standorten Konfliktbeobachtungen und Befragungen durchgeführt.
Empfehlungen
Auf Basis der Studienergebnisse wird folgendes empfohlen, um dem Unfallgeschehen zwischen Fuß- und Radverkehr entgegenzuwirken:
- Die Freigabe von Flächen des Fußverkehrs für den Radverkehr sollte allgemein kritisch hinterfragt und insbesondere bei hohem Fuß- und/oder Radverkehrsaufkommen vermieden werden.
- Fußgängerzonen sollten möglichst nicht für den Radverkehr freigegeben werden.
- Schmale Radwege im Seitenraum sollten durch sicherere Lösungen (breitere Radwege oder Fahrbahnführungen) ersetzt werden.
- Zweirichtungsradwege sollten insbesondere bei einer hohen Querungsnachfrage zu Fuß Gehender keine Verwendung finden.
- Auf Abschnitten mit unvermeidbarem Zweirichtungsradverkehr sollte für den Fußverkehr sehr deutlich auf den Radverkehr aus beiden Richtungen hingewiesen werden.
- Insbesondere in Bereichen mit einer hohen Querungsnachfrage zu Fuß Gehender sollte eine Reduzierung des ruhenden Kfz-Verkehrs angestrebt werden, um die Sichtbeziehungen zwischen Fuß- und Radverkehr zu verbessern und durch Sichteinschränkungen bedingte Unfälle zu vermeiden.
- An Haltestellen sollte eine regelwerkskonforme Führung des Fuß- und Radverkehrs mit Minimierung der Konfliktpotenziale (Rad-Kfz-Konflikt vs. Fuß-Rad-Konflikt) angestrebt werden.
- Durch Überwachung und Ahndung regelwidrigen Verkehrsverhaltens in unfallauffälligen Bereichen sowie auf den Fuß- und Radverkehr abgestimmte Kampagnen sollte die gegenseitige Rücksichtnahme gestärkt werden.