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Auf­he­bung der Benut­zungs­pflicht von Rad­we­gen

Wenn die Benutzungspflicht für Radwege aufgehoben wird, verbessert sich die Verkehrssicherheit für den Radverkehr nicht. Kommunen dürfen daher nicht einfach nur das blaue Schild entfernen, sondern müssen die Radverkehrsanlage umgestalten.

Das ist die Haupterkenntnis aus einer Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Sie hat untersucht, welche Auswirkungen die Aufhebung der Benutzungspflicht auf das Verhalten der Radfahrer und die Verkehrssicherheit hat. Dazu wurden Stadtverwaltungen befragt und 108 Radwege im Detail analysiert. Ergänzend fanden an jeweils zehn Radwegen mit und ohne Benutzungspflicht Verhaltensbeobachtungen, Konfliktanalysen und Befragungen von mehr als 700 Verkehrsteilnehmern statt.

Anlass für die Untersuchung: Die Benutzungspflicht wird momentan in vielen Kommunen immer häufiger aufgehoben, zum Beispiel weil der Radweg zu schmal ist oder weil keine besondere Gefahr für Radfahrer auf der Fahrbahn nachgewiesen werden kann, wie es die Rechtslage erfordert. Zum Teil werden die Kommunen hierzu sogar durch Gerichtsurteile gezwungen.

In der Studie zeigte sich, dass viele Radfahrer, vor allem aber Autofahrer die Regeln für die Benutzungspflicht von Radwegen nicht kennen. Ein weiteres Ergebnis der Studie: Auch wenn die Benutzungspflicht entfällt, benutzen die allermeisten Radler (93 Prozent) den Radweg weiter. Nur wenige weichen auf die Straße aus, weil sich die überwiegende Mehrheit dort „unsicher“ fühlt. Dadurch kommt es auch zu keiner wesentlichen Verlagerung von Fahrradunfällen. Erst durch den Rückbau des separaten Radweges bei gleichzeitiger Markierung einer Radspur auf der Fahrbahn gibt es an Einmündungen und Kreuzungen einen deutlichen Sicherheitsgewinn, auf der Strecke jedoch nicht.

„Ohne zusätzliche Maßnahmen hat die Aufhebung der Benutzungspflicht weder große Auswirkungen auf das Verhalten der Fahrradfahrer, noch auf das Unfallgeschehen“, fasst UDV-Leiter Siegfried Brockmann die Studie zusammen. „Nur dort, wo Radverkehrsanlagen ausreichend dimensioniert und regelkonform gebaut beziehungsweise markiert werden, kann sich das Unfallgeschehen verbessern.“

Weitere Ergebnisse:

  • Die Aufhebung der Benutzungspflicht wirkt sich meist weder positiv noch negativ auf die Sicherheit aus.
  • Gab es vor der Aufhebung der Benutzungspflicht Sicherheitsdefizite, bestehen diese hinterher weiter, sofern keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden.
  • Die Führung des Radverkehrs auf der Straße ist nicht per se sicherer. Vielmehr hängt die Sicherheit sehr von der Gestaltung der Radverkehrsführung ab, sowie vom Verkehrsaufkommen.
  • Nicht benutzungspflichtige Radwege dürfen nicht vernachlässigt werden. Bestehende Sicherheitsprobleme müssen auch hier konsequent beseitigt werden.

Ansprechpartner:
Siegfried Brockmann
Leiter Unfallforschung
Tel: 030-2020-5820
Mail: s.brockmann@gdv.de

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