Diagonalgrün für Fußgänger kein Allheilmittel
Im Ausland sind sie häufiger anzutreffen – in Deutschland nur ganz selten: Kreuzungen, bei denen die Fußgänger bei grün auch diagonal die Straße überqueren dürfen.
Was auf den ersten Blick charmant wirkt, muss natürlich auch die Kriterien der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit erfüllen. Um das herauszufinden, hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) solche Kreuzungen untersuchen lassen. Dabei wurde das Unfallgeschehen an diesen Kreuzungen analysiert, die Verkehrsqualität (Wartezeiten bei Rot, Kapazität) ermittelt und die Rotlichtakzeptanz beobachtet.
Ergebnisse:
- Unfallanalyse: Global gesehen gibt es kaum Unterschiede in der Unfallbelastung der verschiedenen Kreuzungsarten. Da aber bei Diagonalgrün der Konflikt zwischen rechtsabbiegendem Pkw und Fußgänger fehlt, tauchen keine Abbiegeunfälle bei dieser Art der Kreuzungsgestaltung auf.
- Verkehrsqualität: Der Vorteil der Abkürzung über die Straße wird bei Diagonalgrün mit längeren Wartezeiten für die Fußgänger erkauft. Auch für Autofahrer verliert die Kreuzung an Leistungsfähigkeit, wenn Fußgänger diagonal kreuzen dürfen. Nur, wenn sehr viele Kfz rechts abbiegen wollen, hat die Ampelschaltung mit Diagonalquerungsmöglichkeit für Fußgänger auch für die Autofahrer leichte Vorteile.
- Rotlichtakzeptanz: Insgesamt halten sich die Fußgänger an den untersuchten Kreuzungen doch weitgehend an die Halteaufforderung durch das rote Ampellicht. Allerdings wird bei den Diagonalquerungen etwas häufiger das Rotlicht missachtet, geschuldet der längeren Wartezeiten und abhängig von der Verkehrsbelastung. Auch bei den Fahrradfahrern fehlt es hinsichtlich der roten Ampeln an einer konsequenten Verkehrsmoral, bei Diagonalgrün sogar noch häufiger als an normalen Kreuzungen.
Fazit:
Diagonalquerungen können Unfälle zwischen abbiegenden Fahrzeugen und Fußgängern vermeiden. Diese Art der Verkehrsführung hat keinen Einfluss auf das Unfallgeschehen zwischen Kraftfahrzeugen. Längere Wartezeiten für Fußgänger und Autofahrer müssen in Kauf genommen werden. Radfahrer verleitet Diagonalgrün zu häufigeren Rotlichtverstößen.
Empfehlungen:
Die UDV empfiehlt Diagonalgrün nur für Kreuzungen mit auffälligem Unfallgeschehen zwischen abbiegenden Kfz und Fußgängern, wenn sonst keine andere Maßnahme diese Konflikte vermeiden kann. Auch bei sehr vielen rechtsabbiegenden Fahrzeugen, kann die Diagonalquerung Vorteile bringen. Ebenso, wenn es bei sehr vielen Fußgängern einen hohen Bedarf an diagonaler Querung gibt.
Ansprechpartner:
Siegfried Brockmann
Leiter Unfallforschung der Versicherer
Tel.: 030 / 20 20 – 58 20
s.brockmann@gdv.de