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EU-Kom­pro­miss zu Motor­rad-ABS

Für alle Motorräder über 125 ccm soll europaweit ein Antiblockiersystem (ABS) verbindlich vorgeschrieben werden.

Darauf haben sich nach Informationen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin der Rat, das Parlament und die Kommission der EU verständigt. Diese Regelung gilt ab dem Jahr 2016 für neu entwickelte Modellreihen und ab 2017 für alle neuen Motorräder.

Das ist nach Auffassung der UDV eine gute Nachricht, da ABS zurzeit der einzig wirksame technische Helfer gegen Motorrad-unfälle ist. Es ist allerdings bedauerlich, dass sich der weiter reichende Vorschlag aus dem Europäischen Parlament, alle Motorräder über 50 ccm in die Regelung einzubeziehen, nicht durchgesetzt hat.

Kleinere „Einsteiger-Motorräder" oder Leichtkrafträder dürfen somit künftig auch mit einfacheren und in der Regel weniger wirksamen Kombibremsen (CBS) ausgerüstet sein. Das ist nach Ansicht von Siegfried Brockmann, Leiter der UDV, keine gute Entscheidung. Zumal gerade die unerfahrenen Motorrad-Novizen künftig in Deutschland diese 125er-Maschinen schon ab 16 Jahren ungedrosselt fahren dürfen.

Auch die Revisionsklausel, die das europäische Gesetzesvorhaben vorsieht, hält Brockmann für nicht ausreichend: „Damit können eventuelle Defizite erst nach 2019 an die EU-Kommission berichtet werden. Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung werden dann weitere wertvolle Jahre vergehen."

Brockmann setzt jetzt auf Überzeugung: „Kein Fahrer ist in Notsituationen so gut, wie das System." Er appelliert deshalb an alle Biker, nur Motorräder mit ABS zu kaufen und fordert die Industrie auf, auch in der 125-ccm-Klasse, Modelle mit dem Lebensretter anzubieten. ABS hat beim Motorrad eine erheblich größere Bedeutung für die Sicherheit als beim Auto: Blockierte Vorderräder führen unweigerlich zum Sturz. Gerade in Gefahrensituationen sind Motorradfahrer nicht in der Lage, die Bremskraft richtig zu dosieren. Bremst man zu stark, kommt es zum Sturz, bremst man zu schwach, werden wertvolle Meter „verschenkt".

Ansprechpartner:
Siegfried Brockmann
Leiter Unfallforschung der Versicherer
Tel.: 030 / 20 20 – 58 20
s.brockmann@gdv.de

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