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Geschwin­dig­keits­kon­trol­len für mehr Sicher­heit – Nein zu Blitz­war­nern

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) lehnt eine Legalisierung von „Blitzwarngeräten" strikt ab.

Es gehe um nichts anderes als um die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO). „Wer sich gesetzestreu verhält, hat auch nichts zu befürchten" so Siegfried Brockmann, Leiter der UDV.

Deshalb sei die Legalisierung von Geräten, die zur bewussten Missachtung der StVO gebraucht werden, nicht nachvollziehbar. Auch die Forderung, mobile Geschwindigkeitskontrollen nur an Unfallschwerpunkten durchzuführen, sei falsch. An solchen Stellen brauche man festinstallierte Geräte, sogenannte „Starenkästen".

„Mobile Kontrollen seien nur zur Senkung des allgemeinen Geschwindigkeitsniveaus geeignet. Insofern sei es richtig, dass die Polizei überall im Straßennetz kontrolliert", so Brockmann. In Deutschland werden Geschwindigkeitsübertretungen immer noch als „Kavaliersdelikt" angesehen. Tatsächlich aber werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, insbesondere Radfahrer und Fußgänger. Zu hohe bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit ist immer noch eine Hauptunfallursache.

Allerdings müssten die Polizei und die Überwachungsbehörden auch das ihre dazu beitragen, dass die „Abzocke-Debatte" mailto: verstummt. Etwas mehr Fingerspitzengefühl bei der Auswahl der Standorte würde mehr Akzeptanz für die Maßnahmen bei Autofahrern bewirken.

Ansprechpartner:
Siegfried Brockmann
Leiter Unfallforschung der Versicherer
Tel.: 030 / 20 20 – 58 20
s.brockmann@gdv.de

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