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Prüf­fris­ten zur Fahr­zeug­haupt­un­ter­su­chung

Die Vorschläge der EU-Kommission zu europaweit einheitlichen Fristen für die Fahrzeughauptuntersuchung (HU) sind nach Auffassung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) nicht ausreichend begründet.

Die vorgelegten Zahlen sind nicht nachvollziehbar. „Ein Zusammenhang zwischen Fahrzeugmängeln und Unfallgefahr ist wissenschaftlich nicht belegt. Selbst wenn nach einem Unfall Fahrzeugmängel festgestellt würden, heißt das noch nicht, dass ohne diese der Unfall nicht stattgefunden hätte", so der Leiter der UDV, Siegfried Brockmann.

Der Vorschlag, die Prüfintervalle nach Fahrzeugalter und Kilometerlei-stung zu staffeln, ist nach Auffassung der UDV gleichwohl diskussionswürdig. Da Fahrzeugmängel auf jeden Fall im Alter zunehmen, sei die Überlegung nicht abwegig. Auch die in Deutschland zurzeit geltenden Fristen seien letztlich wissenschaftlich nicht belegt. Es sei aber positiv, dass im Zuge einer europaweiten Vereinheitlichung jedenfalls die deutschen Standards nicht verschlechtert werden sollen.

Insgesamt sind in Deutschland selten Fahrzeuge mit technischen Mängeln an Unfällen mit Personenschaden beteiligt: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2011 nur 0,5 Prozent der Fahrzeuge, die an Unfällen mit Verletzten und Getöteten beteiligt waren, nicht in ordnungsgemäßem Zustand.

Ansprechpartner:
Siegfried Brockmann
Leiter Unfallforschung der Versicherer
Tel.: 030 / 20 20 – 58 20
s.brockmann@gdv.de

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