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Regel­ver­stöße: Sank­ti­ons­sys­tem muss über­ar­bei­tet wer­den

Die Missachtung von Verkehrsregeln führt zu vielen Verkehrsunfällen. Eigentlich eine Binsenweisheit. Deshalb werden Verkehrsverstöße auch bestraft.

Doch welche Regelverstöße führen zu den schlimmen Unfällen, und sind die „Strafen" für die Vergehen im Straßenverkehr eigentlich angemessen? Um diese Fragen beantworten zu können, hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in einem interdisziplinären Forschungsprojekt untersucht, in welchem Zusammenhang Unfallgeschehen und Sanktionierung von Regelmissachtungen miteinander stehen und was die Verkehrsteilnehmer dazu bringt, Verkehrsregeln zu befolgen oder zu missachten.

Schwerste Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit

Bei der Analyse der Unfallursachen wurden rund 290.000 Ursachen bei Pkw-Unfällen aus den Unfalldaten des Statistischen Bundesamtes analysiert. Dabei kam heraus, dass fünf Einzelursachen das Unfallgeschehen mit fast 90 Prozent deutlich dominieren:

  • Missachten der Vorfahrt
  • Nicht angepasste Geschwindigkeit
  • Fehler beim Abbiegen
  • Ungenügender Sicherheitsabstand
  • Alkohol

Dabei haben Geschwindigkeits- (Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit und nicht angepasste Geschwindigkeit) sowie Alkoholunfälle die schwersten Unfallfolgen. Vorfahrt- und Abstandsunfälle sind dagegen deutlich leichter, passieren aber sehr viel häufiger. Allerdings wird bei diesen Unfällen öfter der unschuldige Unfallgegner als der Unfallverursacher selbst verletzt. Bei Geschwindigkeitsunfällen und Unfällen unter Rauschmitteln trifft es dagegen gleichermaßen auch den Unfallverursacher.

Hauptdelikt: zu schnelles Fahren

Für die Deliktanalyse („Flensburg-Punkte") lässt sich zusammenfassend feststellen:

  • Rund 98 Prozent der Eintragungen im Verkehrszentralregister sind Ordnungswidrigkeiten. Der insgesamt sehr niedrige Anteil der Straftaten wird vom Delikt "Fahren unter Alkoholeinfluss" dominiert.
  • Der mit Abstand höchste Anteil der Eintragungen in Flensburg hat mit 77 Prozent das Delikt „Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit".
  • Fahrverbote und Fahrerlaubnisentzug werden nur sehr selten verhängt. Und wenn, dann fast ausschließlich bei Delikten zur Verkehrstüchtigkeit (Alkohol, andere Drogen).
  • Delikte zur Verkehrstüchtigkeit werden deutlich härter bestraft als Delikte während der Verkehrsteilnahme (Geschwindigkeitsmissachtung).
  • Lediglich bei Alkoholunfällen lässt sich ein schwacher Zusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Sanktionierung feststellen.

Fazit

Wenn der Gesetzgeber mehr für die Verkehrssicherheit tun will, sollte er sich auf die wesentlichen Unfallursachen konzentrieren. Eine Reform des Sanktionssystems auf Grundlage des realen Unfallgeschehens kann hierzu einen bedeutenden Beitrag leisten. Regelverstöße, die im Falle eines Unfalls zu schweren Folgen führen können, dürfen nicht länger als „Kavaliersdelikte"mailto: gelten: zu schnelles Fahren stellt eine ähnlich große Gefährdung dar wie Alkohol am Steuer.

Ansprechpartner:
Siegfried Brockmann
Leiter Unfallforschung der Versicherer
Tel.: 030 / 20 20 – 58 20
s.brockmann@gdv.de

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