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Ver­kehrs­ge­richts­tag 2015: Unfall­ri­siko Land­straße

Zwei Drittel der im Straßenverkehr Getöteten sind auf Landstraßen verunglückt. Am häufigsten sind Unfälle, bei denen Fahrzeuge von der Straße abkommen, Kollisionen mit Fahrzeugen in gleicher oder entgegengesetzter Richtung und Unfälle an Kreuzungen.

Beim Neu-, Um- und Ausbau von Landstraßen sollten nach Ansicht der Unfallforschung der Versicherung (UDV) nur noch Lösungen vorgesehen werden, bei denen Unfälle durch die Straßengestaltung und die Verkehrsregelung weitgehend ausgeschlossen werden. Auffällige und kritische Bereiche sind im Rahmen der Arbeit von Unfallkommissionen, durch regelmäßige Verkehrsschauen und durch Bestandsaudits zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Neue Landstraßen sollten nach den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) gebaut und bestehende sukzessive an die neue Planungsphilosophie angepasst werden. Auf Landstraßen mit 6 Metern Breite oder weniger sollte grundsätzlich höchstens Tempo 80 erlaubt sein. Drei Unfallarten treten auf Landstraßen besonders hervor:
 

Baumunfälle


Baumunfälle sind sehr folgenschwere Unfälle. 2013 kamen dabei 601 Menschen ums Leben, die meisten an Landstraßen. Diese Gefahr wird von Autofahrern in der Regel unterschätzt. Zu den wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung von Baumunfällen zählen:

  • Die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von höchstens 80 km/h in Alleen mit regelmäßiger Geschwindigkeit-überwachung.
  • Schutzeinrichtungen (Leitplanken) gemäß den Regelwerken (RPS und ESAB).
  • Keine Neupflanzungen von Bäumen ohne Schutzplanken.


Motorradunfälle


462 Motorradfahrer sind 2013 auf Landstraßen ums Leben gekommen: das sind etwa 70 % aller getöteten Motorradfahrer. Eine Studie der UDV zeigt, dass Motorradfahrer auf Landstraßen überwiegend durch 
Alleinunfälle oder an Kreuzungen ums Leben kommen. Neben gezielten Geschwindigkeitskontrollen sollten entsprechende Markierungen und die Beschilderung vor kritischen Bereichen warnen. Beliebte Strecken von Motorradfahrern sollten im Hinblick auf Sicherheitsdefizite (s. auch Merkblatt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Motorradstrecken, MVMOT) untersucht werden. In Bereichen mit einem auffälligen, mit zu hohen Geschwindigkeiten verbundenen Unfallgeschehen, sollten geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen (z. B. Rüttelstreifen) vorgesehen werden. In Extremfällen, wenn all dies keinen Erfolg gebracht hat, müssen auch Strecken gesperrt werden.

Weiterhin wichtiger Aspekt bleibt die Sensibilisierung der Motorradfahrer. Die UDV fordert den Gesetzgeber auf, regelmäßige Sicherheitstrainings (auch im Straßenverkehr) verbindlich vorzuschreiben, um ihre Fahrfähigkeiten aufzufrischen und das Risikobewusstsein zu schulen.
 

Überholunfälle


Im Jahr 2013 kamen auf deutschen Landstraßen 171 Menschen bei Überholunfällen ums Leben, 1.901 Menschen wurden schwer verletzt. Nach einer Untersuchung der UDV haben 28 Prozent der Unfallverursacher trotz Gegenverkehr, 26 Prozent trotz unklarer Verkehrslage und ebenfalls 26 Prozent im Überholverbot überholt.

Die UDV fordert grundsätzlich Überholverbote bei zu geringen Sichtweiten, insbesondere an Kuppen und Wannen sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen in unfallauffälligen Bereichen. Denn, wie die UDV-Studie bewiesen hat, verringern Überholverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen die Anzahl und Schwere von Überholunfällen signifikant.

Weitere Informationen:

Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages 2015
GDV Positionen zum Verkehrsgerichtstag 2015

Ansprechpartner für Presseanfragen:
Siegfried Brockmann
Tel.: 030 / 20 20 – 58 20
s.brockmann@gdv.de


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