Fahrerassistenzsysteme, Automatisiertes Fahren
Fah­reras­sis­tenz­sys­teme

Stadt, Land, Auto­bahn - wo assis­tierte Fahr­funk­tio­nen im Pkw hel­fen

Assistierte Fahrfunktionen stellen eine Kombination mehrerer Assistenzsysteme dar, die vor allem dem Fahrkomfort dienen. Sie führen nach aktivem Einschalten Aufgaben automatisch aus, etwa Spur, Abstand und Tempolimits einhalten.

Autos werden immer sicherer. Sie verfügen mehr und mehr über Fahrerassistenzsysteme, die in Notsituationen warnen oder automatisch eingreifen, um Unfälle zu vermeiden und Leben zu retten: Notbremsassistent, Spurverlassenswarner, Geschwindigkeitsassistent, Müdigkeitswarner.

Daneben halten assistierte Fahrfunktionen in Autos Einzug, eine Kombination mehrerer Assistenzsysteme, die vor allem dem Fahrkomfort dienen. Sie führen nach aktivem Einschalten Aufgaben automatisch aus, wie etwa Spur, Abstand und Tempolimits einhalten, künftig sogar das Überholen und Anhalten an Stoppschildern und Ampeln. Etwa neun Prozent der Fahrzeuge waren 2021 mit diesen sogenannten Level 2-Funktionen (L2) ausgestattet, mit bis zu 24 Prozent am häufigsten SUV, Mittel- und Oberklassewagen – Tendenz steigend (neuere Daten nicht verfügbar). In Deutschland sind Systeme erlaubt, die den internationalen UN-Vorgaben entsprechen. Hersteller können seit 2018 Systeme nach UNECE-Regel 79 zulassen, seit Ende 2024 alternativ auch nach Regel 171 mit höheren Sicherheitsanforderungen. Ausgelegt sind assistierte Fahrfunktionen für autobahnähnliche Straßen, lassen sich aber auch auf Landstraßen oder in der Stadt einschalten. 

Was Fahrende beachten sollten, um im assistierten Fahrmodus sicher unterwegs zu sein und was Hersteller dazu beitragen können, zeigt ein länderübergreifendes Forschungsprojekt. Untersucht wurden Systeme, die in der Fahrzeugflotte am häufigsten verbreitet sind (UNECE-Regel 79).

Auf Autobahnen und gut ausgebauten Landstraßen arbeiten viele dieser Fahrfunktionen zuverlässig. Komplexe Verkehrssituationen hingegen, Kurven, Ortseingänge, fehlende Straßenmarkierungen, Baustellen und plötzlich auftretende Hindernisse sind für sie noch eine Herausforderung. Bei den Tests im Realverkehr auf Landstraßen war im Schnitt alle fünf Minuten ein Eingreifen durch den Fahrenden nötig. Hinzu kommt: Monotones Überwachen der Systeme kann Fahrende ermüden und zu Unaufmerksamkeit verleiten.

Tipps zum sicheren Fahren für Autofahrende:

  1. Assistierte Systeme nutzen, aber aufmerksam bleiben wie beim manuellen Fahren auch
    Richtig genutzt, machen assistierte Level 2-Systeme Fahren sicherer, etwa auf Autobahnen. Doch sie sind keine grenzenlos fehlerfreien Piloten. Daher: Konzentriert bleiben wie sonst auch, um sich und andere nicht zu gefährden. Denn die Verantwortung gibt der Fahrende nicht ab.
  2. Hände ans Lenkrad, Blick auf Straße und Cockpit 
    Wer gedanklich abdriftet oder sich durch Smartphone, Touchscreen oder andere Nebentätigkeiten ablenken lässt, kann ad-hoc nicht richtig reagieren. Die Systeme schalten teils ohne Vorwarnung ab.
  3. Obacht auf Landstraßen und in Städten 
    In Städten und auf Landstraßen sollten die Systeme nur mit größter Vorsicht eingeschaltet werden. Hier sind Straßen oft kurvenreich, nötige Markierungen am Fahrbahnrand und in der Mitte fehlen oft und machen es den Systemen schwer.
  4. Bei Kauf/Miete/Teilen von Fahrzeugen vorher informieren
    Fahrfunktionen unterscheiden sich von Hersteller zu Hersteller, teils sogar von Modell zu Modell. Daher vorab beraten lassen, Handbuch lesen. Wie sicher Fahrzeuge sind, erfahren Verbraucher unter anderem bei der Verbraucherschutzorganisation EuroNCAP.

Hersteller können Systeme sicherer gestalten:

  1. Assistierte Fahrfunktionen neuer Fahrzeugmodelle nach höheren Sicherheitsanforderungen zulassen (UNECE-Regel 171) 
    Zum Beispiel kontrollieren diese „Driver Control Assistance Systeme“, ob die Hände am Lenkrad und die Augen auf die Straße gerichtet sind.
  2. Fahrer aufmerksam halten
    Kein „Hands-off“ auf Landstraßen und in Städten ermöglichen. Auch das Spurhalten sollte nur moderat vom System unterstützt werden, so bleibt das System kooperativ und der Fahrer aktiv beteiligt. 
  3. Cockpitanzeigen aktivierter Level 2-Systeme deutlicher und einheitlich gestalten
    Das gilt für Symbole und deren Farben, um Missinterpretationen zum aktuellen Fahrmodus zu vermeiden - manuell, assistiert (grün), automatisiert (türkis).
  4. Level 2-Systeme nicht mit mehr Funktionalitäten aufladen
    die der Fahrende überwachen muss und für die er verantwortlich ist. Besser gleich zu Level 3-Fahrfunktionen wechseln, bei denen die Verantwortung für festgelegte Bereiche das System innehat.
  5. Rekonstruktion von Unfällen ermöglichen 
    Unfallrelevante Daten der Level 2-Systeme sollten im Unfalldatenspeicher erfasst werden (Event Data Recorder), um Unfälle aufzuklären, Systeme weiterzuentwickeln und Vertrauen der Nutzenden zu stärken.  

Nicht zuletzt sind Bund, Länder und Kommunen aufgerufen, die Infrastruktur auszubauen und intakt zu halten, um den Weg zum autonomen Fahren zu unterstützen.

Je mehr positive Erfahrung Autofahrende mit den Systemen machen, desto höher die Akzeptanz, Vertrauen und Nutzungsintensität.

Über die Studie:  In einem länderübergreifenden Forschungsprojekt der in Deutschland (Unfallforschung der Versicherer/UDV), Österreich (Kuratorium für Verkehrssicherheit/KFV) und der Schweiz (Beratungsstelle für Unfallverhütung/BFU) tätigen Verkehrssicherheitsinstitutionen wurde die Leistungsfähigkeit von Level 2- Fahrzeugen auf Landstraßen untersucht. Dafür erfolgten Funktionalitätstests im Realverkehr und auf dem Testgelände mit den in der Fahrzeugflotte meist verbreiteten Systemen (UNECE-Regel 79).

Weiteren Forschungsbedarf sieht die UDV hinsichtlich des Unfallgeschehens: Führen kritische Situationen bei aktivierten Level 2-Systemen zu Unfällen? Und sind Level 2-Fahrfunktionen nach neuer UNECE-Regel 171 sicherer? Auch die langfristige Wirkung auf Fahrverhalten sowie motorische, visuelle und kooperative Einbindung des Menschen sollten erforscht werden. 

Zu den UN-Regeln: Hersteller können seit 2018 Level 2-Systeme nach UNECE-Regel 79 zulassen, die die Genehmigung von Lenkanlagen regelt. Diese Regelung beinhaltet auch das automatische Spurhalten. Der Abstandsregeltempomat (ACC) fällt nicht in diese Regelung. Seit Ende 2024 kann eine Typgenehmigung seitens der Hersteller auch nach UNECE-Regel 171 (DCAS) erfolgen. Diese Regelung legt Anforderungen an das Level 2-Gesamtsystem (Abstand- und Spurhalten) fest. Level 2-Systeme nach UNECE-Regel 171 unterliegen höheren Sicherheitsanforderungen als Level 2-Systeme, die nach UNECE Regel 79 typgenehmigt sind.

 

 

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