Fahrausbildung
Fahr­aus­bil­dung

Wir­kung des abso­lu­ten Alko­hol­ver­bots auf Fahr­an­fän­ger/-innen und junge Fah­rer/-innen

Der überwiegende Teil junger Fahranfänger/-innen hält sich während der Probezeit und vor dem 21. Lebensjahr an das absolute Alkoholverbot.

Nach dem Wegfall des Verbots gehen viele dann dazu über, sich an die neue Regelung anzupassen und beginnen, auch nach dem Konsum von Alkohol zu fahren. Da dies einen zusätzlichen Risikofaktor im Straßenverkehr darstellt, ist es wichtig, konsequent abstinentes Fahren auch über das absolute Alkoholverbot hinaus zu unterstützen. 

Die Ergebnisse von Fokusgruppeninterviews mit jungen Fahranfänger/-innen und einer Online-Befragung (N = 1.227) legen nahe, dass die Dauer des absoluten Alkoholverbots nicht ausreicht, um bei allen Fahranfänger/-innen das strikte Trennen von Trinken und Fahren zu internalisieren und somit zur Gewohnheit werden zu lassen. Fahrer/-innen ab 21 Jahre haben aber immer noch ein doppelt so hohes Unfallrisiko wie erwachsenen Fahrer/-innen. Daher sollte das absolute Alkoholverbot auf die gesamte Risikophase (18 bis 24 Jahre) ausgeweitet werden. 

Darüber hinaus sollte an verschiedenen Stellen angesetzt werden, um die positive Wirkung des absoluten Alkoholverbots zu unterstützen. 

Vor der Fahrausbildung: 

  • Sensibilisierung für die Auswirkungen des Alkoholkonsums allgemein und im Straßenverkehr, im Besonderen im Rahmen der schulischen Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Sekundarstufe 2. 

Während der Fahrausbildung: 

  • Umgang mit Alkohol und Drogen im Straßenverkehr als verpflichtenden Mindestausbildungsinhalt in der Fahrausbildung verankern, mit Fokus auf die Reflexion des eigenen Konsumverhaltens, Stärkung der Selbstwirksamkeit sowie der Vermittlung von Bewältigungsstrategien zur Vermeidung von Fahrten unter Alkoholeinfluss. 
  • Begleitpersonen im Rahmen des „Begleiten Fahrens ab 17“ aufklären und explizit auf ihre Vorbildfunktion hinweisen. 

Nach der Fahrausbildung / erste Phase des selbständigen Fahrens: 

  • Maßnahmen nach Erwerb der Fahrerlaubnis im Einklang mit dem Konzept der gemeinsamen Projektgruppe „Hochrisikophase Fahranfänger“ des BMDV und der BASt mit Fokus auf Umgang und Reflexion eigener / beobachteter Konflikte zwischen Trinken und Fahren und entsprechenden Verhaltensstrategien.
     

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