Elektroroller – Fluch oder Segen?
Gleich mehrere Hersteller stehen in den Startlöchern oder sind schon am Markt mit sogenannten E-Scootern, Rollern auf kleinen Rädern aber mit kräftigem elektrischem Antrieb. Und der Markt scheint tatsächlich groß zu sein.
Das Problem bisher: Zur S- oder U-Bahn, die einen schnell in Richtung Arbeitsplatz oder sonstigem Ziel transportieren könnte, ist es zu Fuß zu weit. Mit dem Fahrrad in die Bahn aber ist zur Berufsverkehrszeit nur etwas für Hartgesottene. Fahrrad anschließen bringt auch nichts. Da hat man dann den Fußweg am Zielort. Außerdem ist es irgendwann geklaut. Da wäre es doch toll, wenn man ein handliches Gerät ohne allzu viel Platz zu brauchen, mit in die Bahn nehmen könnte. Für Fachleute: das Problem der letzten Meile. Das wäre praktisch gelöst, jedenfalls wenn die Nahverkehrsunternehmen Kraftfahrzeuge zur Mitnahme zulassen.
Diese Aussicht bringt jetzt offenbar eine interessante Koalition zusammen: die Grüne Bundestagsfraktion und den Verkehrsminister. Wenn dann noch eines der Zauberworte „digital“ oder „elektrisch“ gesagt wird, haben es Skeptiker schwer. Zu denen gehören Betroffene wie ADFC und FUSS e.V., aber auch Fachleute für Verkehrssicherheit, zu denen ich mich mal zählen möchte.
Dabei sind die zu klärenden Fragen beachtlich: Es handelt sich ja eindeutig um Kraftfahrzeuge. Im Gegensatz zu Pedelecs ist die eingebrachte Muskelkraft zu vernachlässigen oder man braucht gar keine. Damit ist auch keine Ausnahme nach Art der langsamen Pedelecs möglich. Wie schnell also sollen diese Kraftfahrzeuge fahren dürfen, auf welchen Wegen und mit welcher Fahrerlaubnis? Da es Kfz sind, gehören sie eigentlich auf die Straße, eine Fahrerlaubnis ist unvermeidlich und bei Geschwindigkeiten über 20 km/h wäre eine Helmpflicht (Mofa) fällig.
Das alles musste das Ministerium bedenken und hat es aus meiner Sicht im Referentenentwurf weitgehend gut gemacht: Die Mofa-Prüfbescheinigung sollte keine große Hürde sein. Die Möglichkeit, Radwege zu benutzen, ist für Kraftfahrzeuge ein Entgegenkommen und wird sogar noch dadurch gesteigert, dass die Kommunen die Möglichkeit haben, auch Fußgängerflächen freizugeben. Und 20 km/h als maximale Geschwindigkeit vermeidet nicht nur die Helmpflicht, sondern ist bei Mischverkehr mit Fußgängern und Radfahrern auch das Äußerste des aus Sicherheitserwägungen Vorstellbaren.
Das kann man, was die Gesetzeslage betrifft und unter Beachtung der Vision Zero, eigentlich nicht anders machen. Einen Vorschlag hätte ich aber doch: Wie wäre es mit einer „Langsam-Taste“ am Lenker, die das Fahrzeug auf 6 km/h abregelt und per Leuchtdiode diesen Zustand deutlich sichtbar anzeigt. In diesem Modus wäre es (mit etwas Wohlwollen) kein Kraftfahrzeug und dürfte alle Fußgängerflächen benutzen.
Auf jeden Fall sollten wir die Entwicklung aufmerksam beobachten. Dazu würde aber auch gehören, dass wir für die Forschung und die Öffentlichkeit das Unfallgeschehen auch sichtbar machen. Zurzeit gibt es bei der Unfallaufnahme für die Polizei nämlich keine entsprechende Möglichkeit. Gleiches gilt für andere elektrische Fahrzeuge ohne Lenkstange, wie One-Wheeler oder Hoverboards. Man hört ja, dass es für diese einen Modellversuch geben soll. Da bin ich ja mal gespannt, wie der aussehen soll. Schlimmer geht ja immer!
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