Freie Fahrt für freie Radler
In der Kolumne einer Berliner Tageszeitung sehen wir ein Bild, auf dem der Gehweg durch einen Bauzaun gesperrt ist und der benutzungspflichtige Radweg von Fußgängern (mit-) genutzt werden muss.
Das ganze wird verschärft dadurch, dass sich dort eine Bushaltestelle befindet und die aussteigenden Menschen notgedrungen über den Radweg müssen, um wieder auf für sie vorgesehene Wege zu gelangen.
Damit wir uns daran in der Diskussion nicht abarbeiten: Natürlich ist diese Situation suboptimal. Vielleicht hätte man die Haltestelle woanders hin verlegen können, vielleicht die Benutzungspflicht aufheben können (was bei dieser Radwegführung wohl auf jeden Fall eine gute Idee wäre). Hat man aber nicht. Und damit müssen alle Verkehrsteilnehmer mit der Situation umgehen und zwar im Sinne von § 1 der StVO. Nun teilt der Journalist uns mit, er habe geklingelt und ärgert sich offenbar über den ausgebliebenen Erfolg.
Und das ist eben das, was ich in meinem letzten, bei manchen Radfahrern nicht gerade positiv aufgenommenen Blogbeitrag (Abbiegen bei Rot für Radfahrer erlauben?) kritisiert habe: Die unbedingte Selbstbehauptung der Radfahrer gegenüber der noch schwächeren (leider auch was die Lobbyarbeit betrifft) Verkehrsteilnehmergruppe der Fußgänger. Was genau sollte das Klingelzeichen denn bewirken? Freie Fahrt für freie Radler? Eine aus dem Bus kommende Fußgängergruppe kann überhaupt nirgendwohin ausweichen. Das muss sie meiner Meinung nach auch gar nicht. Jedenfalls aber gebietet die erforderliche Rücksichtnahme, dass man einfach mal die ca. 30 Sekunden Fahrzeitverzug in Kauf nimmt, bis man an der Engstelle vorbei ist. Scheint schon gedanklich ein Problem zu sein. Von der Tat ganz zu schweigen.
Am nächsten Tag legt der gleiche Journalist nach. An einer anderen Stelle sorgt wieder ein Bauzaun dafür, dass sich Fußgänger und Radfahrer ein Stück des Weges teilen müssen. Wieder ist ein blaues Schild ziemlich unsinnig hingestellt. Aber die Situation ist nun mal, wie sie ist. Dazu Zitat des Journalisten: „Schade, dass Radfahrer hier in die Fußgängergruppen hineinradeln können – ja müssen.“ Wie bitte? Geht’s noch? Richtige Verhaltensweise: siehe oben!
Deshalb noch einmal, auch als Antwort auf die Diskussionsbeiträge zum vorangegangenen Beitrag: Ich weiß durchaus (und vertrete das auch), was alles verändert werden müsste, um den vorhandenen und vor allem zukünftigen Radverkehr sicherer und komfortabler zu machen. Aber kein Argument rechtfertigt die Verlagerung von Problemen auf die Fußgänger. StVO-Änderungen, die das als Ergebnis haben, lehne ich ab. Und außerdem: Die StVO gilt für alle, vor allem Paragraph 1. „Rad ab“ steht über der Kolumne. Kann man so sehen!
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