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Här­tere Sank­tio­nen für Raser?

In einem vorangegangenen Eintrag hatte ich mich mit der Frage befasst, ob die Gesellschaft zu viel Verständnis mit Schnellfahrern zeigt. Vielleicht hat ja auch der Gesetzgeber etwas damit zu tun, dass auch grobe Übertretungen immer noch für ein „Kavaliersdelikt“ gehalten werden.

Denn gleichgültig, wie groß die Geschwindigkeitsübertretung war, es bleibt immer eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Das ändert sich (manchmal zum Entsetzen der Täter) erst, wenn ein Mensch im Zusammenhang mit der Übertretung verletzt oder getötet wird. Dann kehrt sich das Verständnis der Bevölkerung meist auch völlig um. Und das ist schizophren, weil es natürlich oft Produkt glücklicher oder unglücklicher Umstände ist, ob Raserei folgenlos bleibt oder nicht.

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Nötig wäre es meiner Meinung nach deshalb, gerade weil die deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung und die Gefahr, jemanden anders zu schädigen, einen unmittelbaren Zusammenhang haben, einen abstrakten Gefährdungstatbestand in Strafgesetzbuch zu schreiben. Wenn man das nicht will, sollte man wenigstens erkennen, dass für bestimmte Einkommensklassen die in Deutschland vorgesehenen Bußgelder keine wirklich abschreckende Hürde darstellen. Im Fall des im vorangegangenen Blogbeitrag erwähnten jugendlichen Rasers waren das 680 Euro. Das ist für eine Überschreitung um mehr als 120 km/h im Vergleich zu einigen europäischen Nachbarn lächerlich billig, und für Gutverdiener gar aus der „Portokasse“ zu entrichten.

In Frankreich, England und Österreich ist es ab einer Überschreitung um 50 km/h vierstellig und in der Schweiz ist die Strafhöhe gar an das Einkommen gekoppelt. Fahrverbot und Punkte dürften den erwähnten jungen Täter auch nicht schrecken. Klagt doch die Polizei unter der Hand darüber, dass eine bestimmte Klientel auch ohne Führerschein weiter fährt. Auch das ist kein Wunder, denn wirklich beeindruckende Strafen sind auch hier nicht zu erwarten und der Führerschein ist ja schon weg.

Das würde ich gern mal diskutieren: Brauchen wir für Verkehrs- bzw. Geschwindigkeitsdelikte härtere Sanktionen? Sollen gravierende Überschreitungen eine Straftat werden?

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