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Höhe­res Buß­geld bei SUV-Nut­zung?

Ein Amtsrichter in Frankfurt am Main hat einen SUV-Fahrer nach einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde Rot) zu einem Bußgeld von 350 statt 200 Euro verurteilt.

Wichtigtuerisch fügt das Gericht hinzu: und zu einem Monat Fahrverbot. Nun gibt es zunächst einmal immer bei einem solchen Verstoß das entsprechende Fahrverbot. Es gibt auch die Möglichkeit der Erhöhung des Satzes auf 320 Euro „bei Gefährdung“. Damit ist aber eine konkrete Gefährdung gemeint, nicht etwa eine nur abstrakte. Also beispielsweise ganz konkrete Personen, die in letzter Sekunde beiseite springen mussten. Der Sachverstand des Richters hat insoweit also ausgereicht, dass er das auch nicht als Begründung hergenommen hat. Stattdessen argumentiert er mit einer angeblich erhöhten Betriebsgefahr. Die nun wiederum sieht der Bußgeldkatalog als Kriterium gar nicht vor. Nun gut: Mögen die Juristen sich in der hoffentlich nächsten Instanz darüber streiten.

Wozu ich mich aber im Gegensatz zu einem Amtsrichter für kompetent halte, ist die Frage, ob man überhaupt pauschal sagen kann, dass von einem SUV eine höhere Gefahr ausgeht.  Für die kinetische, also Aufprallenergie, ist jedenfalls die Geschwindigkeit wichtiger als das Gewicht. Überfährt also ein Kleinwagen mit 80 km/h das Rotlicht, ist das gefährlicher als ein SUV mit 30 km/h. Eine Geschwindigkeitsermittlung wurde aber hier nicht vorgenommen und ist wahrscheinlich auch gar nicht möglich. Auch die Bauform muss nicht a priori gefährlicher sein. So bergen Kleinwagen mit kurzer Haube eine größere Gefahr für Fußgänger, mit dem Kopf auf den Scheibenrahmen aufzuprallen und damit auf den härtesten Teil dieses Bereichs. Auch die Höhe ist jedenfalls bei erwachsenen Personen kein besonderes Problem. Für Kinder schon, aber eher beim Ausparken und nicht aus voller Fahrt, bei der man ja einige Meter vorausblickt. Es ist auch nicht klar, was hier genau gemeint sein soll. Es gibt kleinere und sehr große SUV, die eher an Kleinlaster erinnern. Sollen also in Zukunft Verstöße mit Lieferwagen oder Lkw auch a priori verteuert werden?

Das Gericht hat uns auch mitgeteilt, dass der SUV-Fahrer bereits in Flensburg bekannt ist. Da ist man schnell dabei mit dem Urteil, es geschieht ihm recht. Wissenschaftlich gesehen ist die Wahrscheinlichkeit einen Verkehrsverstoß zu begehen, tatsächlich erhöht, wenn man schon Eintragungen hat. Deshalb ist es durchaus eine Überlegung wert, in diesen Fällen beispielsweise eine Verdoppelung des Bußgelds zuzulassen. Deutlich besser jedenfalls, als am Ende nicht haltbare Kriterien anzulegen. 

Unter dem Strich also scheint es sich eher um einen SUV-Hasser in Robe zu handeln, der mal ein wenig Politik machen wollte. Nun: Das ist ihm gelungen! Wenn das Schule macht, in diesem oder auch anderen Bereichen, darf man sich aber durchaus Sorgen machen. Gerichte sollen keine Politik oder Gesetze machen, sondern sie anwenden. Das mag bei den obersten Gerichten anders sein, aber dafür hat der Richter sich hier eher nicht empfohlen.

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