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Radar­war­ner lega­li­sie­ren?

Das war der Aufreger der Woche: Die Deutsche Presseagentur meldet, dass Verkehrspolitiker aus dem Bundestag planen, Radarwarner zu legalisieren. Bisher ist es verboten, im Auto Geräte zu betreiben, die Radarstrahlen erkennen und den Fahrer warnen.

Sowohl die UDV, als auch z.B. DVR und ACE haben sich umgehend entrüstet. Aus gutem Grund: Mobile Geschwindigkeitsüberwachung wirkt nicht präventiv und nachhaltig am Ort des Geschehens. Ist die Kontrolle weg, gehen die Geschwindigkeiten wieder rauf. Sie hat deshalb nur generalpräventiv einen Sinn: Dadurch, dass man überall erwischt werden kann, fährt man vorsichtig. Anders die stationäre Überwachung: Sogenannte „Starenkästen“ sollen nur an Unfallschwerpunkten stehen, die man mit Geschwindigkeitsreduktion in den Griff bekommen kann. Eine Rechtfertigung brauchen beide nicht: Der Staat fordert ja nichts als die Einhaltung des Gesetzes. Ein eigentlich ungeheuerlicher Vorgang wäre es also, wenn sich Mitglieder von Verfassungsorganen quasi für den Gesetzesbruch aussprächen. Denn natürlich führt nur jemand einen solchen Warner mit, der die Geschwindigkeitsgrenzen missachten will.

Aber schon im Laufe des Tages – Missverständnis oder Zurückrudern – heißt es, es gehe ja nur um die Einpflege von stationären Geräten in Navigationssoftware. Ein Sturm im Wasserglas also? Denn das wäre ja ein sinnvoller Vorschlag: Starenkästen sollen am konkreten Punkt die Geschwindigkeiten senken und das gelingt am besten, wenn man ihren Standort kennt. Aber da ist die Realität doch schon viel weiter: Es gibt dutzendweise interaktive Apps, in denen ein Vorbeifahrender oder Erwischter eine Kontrolle eingeben kann und die dann andere bei Annäherung akustisch warnt. Wir dürfen davon ausgehen, dass unsere Problemklientel gar keinen Radarwarner mehr braucht und auch nicht den Vorschlag der Abgeordneten, weil diese Methode fast genauso effektiv, aber viel billiger ist.

Dazu würde ich gern mal Meinungen hören: Kann und sollte man solche Apps verbieten?

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