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Smart­phone-Ver­bot für Fuß­gän­ger?

Man erlebt doch immer noch Überraschungen. Fuss e.V., die Lobbyorganisation der Fußgänger, spricht sich in seiner Verbandszeitschrift für ein Verbot der Smartphone-Nutzung im öffentlichen Raum aus, wozu dann auch ein Bußgeld und ein Mitverschulden bei darauf zurückzuführenden Unfällen gehören sollen.

Da freue ich mich schon darauf, dass der ADFC demnächst dann auch endlich die Radhelmpflicht fordert. Na ja, so ganz fordert Fuss e.V. das Smartphoneverbot dann doch noch nicht, sondern nur konditional: Wenn die Feststellung stimmt, dass immer mehr Unfälle auf Smartphone-Nutzung zurückgehen, dann müsste man das fordern.

Liebe Leute, kann man das vielleicht vorher klären, bevor man die Öffentlichkeit mit einer solchen Irgendwie-Forderung belästigt? Ich kenne jedenfalls weder eine amtliche Statistik, noch eine valide wissenschaftliche Studie, die das belegt. Das gilt übrigens auch für das Auto, ist aber ein anderes Thema. Dabei liegt das Hauptproblem in der Methode und anders als beim Auto kann man hier nicht einmal Simulatorstudien machen. Erstens, wie weit will ich ethisch mit Versuchen im öffentlichen Straßenverkehr gehen und zweitens, wie ist die Versuchsanordnung: Wenn ich die Probanden zwinge das Smartphone zu benutzen, schalte ich den wesentlichen Faktor aus. Die Wahrscheinlichkeit ist nämlich sehr hoch, dass man in wirklich kritischen Situationen durchaus die Prioritäten richtig setzen kann.

Das heißt nicht, dass die Gefahr nicht existiert. Aber ist sie größer, als wenn man sich mit einem Begleiter angeregt unterhält oder im Gehen ein Buch liest? Wir wissen es nicht. Und diese Erkenntnis reicht bereits, um die Forderung nach einem Bußgeldtatbestand als absurd zu verwerfen. Das Smartphone gehört zur ständig präsenten Lebenswirklichkeit, nicht mehr nur der jungen Generation. Die Möglichkeit, dies im öffentlichen Raum zu benutzen, gehört damit zu den grundgesetzlich garantierten individuellen Freiheitsrechten. Diese per Gesetz einzuschränken, bedürfte schon einer beachtlichen wissenschaftlichen Begründung, die es hier nicht ansatzweise gibt. Erst recht vor dem Hintergrund, dass durch dieses Verhalten überwiegend die eigene Person geschädigt würde.

Dann noch ganz kurz, weil ja offensichtlich nicht allzu viel juristischer Sachverstand in die Forderung eingeflossen ist, zum Thema Mithaftung. Da braucht man gar nichts zu fordern oder zu ändern, weil das immer schon so war: Wenn ich einen Unfall oder meine Verletzung durch eigenes (grob fahrlässiges) Verhalten selbst herbeiführe, dann muss ich mir einen Teil des Schadens anrechnen lassen. Bis zu welchem Grad das jeweils der Fall ist, klären, zumindest bei schweren Unfällen, die Gerichte. Wenn schon konsequent, dann müsste man sich eher fragen, warum der Autofahrer aus der Gefährdungshaftung dann überhaupt einen Teil des Schadens tragen soll (keine Missverständnisse: Ich tue das nicht!).

Fuss e.V. schließt dann wieder konditional: Wenn man ein Smartphoneverbot fordern soll, müsste man sich dann nicht an der fiktiven Kampagne „Kopf hoch“ beteiligen und seine Klientel auffordern, beim Queren der Straße auf das Handy zu verzichten? Ja sicher, aber warum denn konditional? Prima Idee, eine solche Kampagne! Das stimmt nämlich immer: Der Straßenverkehr ist ein sehr komplexes System, das die ganze Aufmerksamkeit erfordert. Das immer wieder allen klar zu machen, ist eine wichtige Aufgabe. Den anderen Quatsch vergessen wir einfach mal

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