Blog
Blog

Tech­nik kann Straf­ta­ten im Stra­ßen­ver­kehr ver­hin­dern, Gerichte eher nicht

Der Berliner Tagesspiegel listet in einem Artikel auf, wie Gerichte mit Auto- oder Lkw-Fahrern (das geschlechtsneutral zu formulieren, wäre falsch) umgehen, die andere durch ihr Handeln schwer verletzt oder getötet haben.

In vielen Fällen werden Urteile dabei von der Öffentlichkeit als zu milde empfunden

Im Zentrum der Probleme stehen dabei einerseits Aspekte des Jugendstrafrechts (hat der Täter die geistige Reife, die Folgen seines Tuns zu überblicken und kann er wieder auf den „rechten Weg“ zurückgeführt werden) und andererseits die Bewertung der Tat zwischen Fahrlässigkeit und (bedingtem) Vorsatz. Hier mag man manchmal anderer Meinung als die Gerichte sein, aber man kann in der Regel nicht sagen, dass die Abwägung nicht sorgfältig vorgenommen wurde. Keinesfalls darf Unverständnis dazu führen, unser Rechtssystem in Frage zu stellen. Totschlag oder Morde bedingen nun einmal gleichermaßen, dass der Täter um diese mögliche Folge seines Handelns wusste und diese auch wollte.

Die Wirkung von Gerichtsurteilen mag deshalb oft in seiner Satisfaktions- und Sühnefunktion unbefriedigend sein. Aber wie steht es um die erhoffte Präventionswirkung? Einmal abgesehen davon, dass der Füllungsgrad unserer Gefängnisse und die hohe Prozentzahl von Rückfalltätern hier insgesamt wenig Hoffnung macht, ist für diese Frage natürlich ebenfalls das Wissen und Wollen entscheidend: Jemand, der sich aus dem Moment heraus, beispielsweise aus Imponiergehabe, gefährlich verhält, wird sicherlich nicht vorher die strafrechtlichen Folgen betrachten. Das wäre für eine Präventionswirkung aber entscheidend.

Ich möchte deshalb das Präventionsthema noch einmal von einer anderen Seite beleuchten. Überlassen wir das nicht viel zu sehr der Justiz und der Polizei, die sich dann in einer Art Räuber-und-Gendarm-Spiel wiederfindet, das einige Milieus eher noch ermuntert? Müssten wir, und gerade die männlichen Zeitgenossen, uns nicht fragen, inwieweit wir mit grundsätzlich positiver Haltung zu „zügigem“ Fahren den Boden bereiten für die Exzesse? Ist es nicht so, dass einer der in einer T 30-Zone auch 30 fährt, ein „Schleicher“ ist? Einer, der einen Radfahrer nicht überholt, weil der Sicherheitsabstand nicht ausreicht, ein Verkehrshindernis? Müssten wir nicht in Diskussionen, die sich in diese Richtung drehen, klarer Stellung beziehen?

Die Autohersteller haben uns jahrzehntelang schnelles Fahren als sportlich und als Freiheitsgefühl verkauft. Sicherheitsaspekte spielten bis auf wenige Ausnahmen nur eine Rolle, wenn sie sich in dieses Bild einordnen ließen. Auch das Thema Automatisation kam nicht aus Sicherheitsgründen, sondern aus Gründen der Optimierung von Datennutzung. Ich denke, dass sich die Einstellung zum Auto grundsätzlich ändert, ist eine Generationenaufgabe. Wir müssen deshalb die Technik nutzen, um Fahrer zu Gesetzestreue zu bewegen. Zum Teil gibt es die Technik schon, wie z.B. Alkoholwegfahrsperren. Wenn ich aber vorschlage, die in alle Fahrzeuge einzubauen, soll das nicht verhältnismäßig sein. Warum eigentlich, wenn ich damit lediglich die Rechtslage durchsetze? Oder automatische Geschwindigkeitsanpassung: Was hindert uns daran, in die Fahrzeugelektronik so einzugreifen, dass die Tempobegrenzung eingehalten wird? Das gleiche gilt für das Thema Beschleunigung: Nicht nur bei Autorennen, sondern auch im ganz normalen Stadtverkehr ist für Fußgänger immer schwieriger zu entscheiden, ob man noch sicher die Fahrbahn queren kann. Im Durchschnitt hat jeder neue Pkw heute um die 150 PS. Und das Fahrzeug weiß, wann es sich in einer geschlossenen Ortschaft befindet. Warum limitieren wir da nicht die Beschleunigung?

Es wird Zeit, dass wir die Industrie hier deutlicher bei ihrer Verantwortung packen. Wer automatisch fahren will, wird solche Lösungen leicht hinbekommen.

Neuen Kommentar schreiben

  • Kommentar Richtlinien und Datenschutzhinweise

    Sie haben Fragen, Anregungen oder Kritik für einen unserer Blog-Artikel? Zögern Sie nicht, uns dieses Feedback mit Hilfe der Kommentarfunktion mitzuteilen. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

    Um einen konstruktiven Austausch zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, respektvoll und sachlich zu interagieren. Inhalte, die Beleidigungen, Bloßstellung, Diskriminierung, sexistische oder rassistische Äußerungen enthalten, werden im GDV-Blog nicht toleriert und daher umgehend gelöscht. Wir bitten Sie außerdem, auf die Privatsphäre Ihrer Mitmenschen zu achten und auf das Veröffentlichen von vertraulichen Informationen sowie den Kontaktdaten von Dritten zu verzichten.

    Des Weiteren behalten wir uns vor Nutzerbeiträge zu löschen, wenn die Kommentarfunktion wie folgt missbraucht wird:

    • Maschinelles Hinterlassen von Kommentaren
    • Nutzung als Werbefläche für Webseiten
    • Anbieten von Waren oder Dienstleistungen
    • Verletzung von Rechten Dritter, einschließlich Urheberrechten
    • Äußerung von politischen und religiösen Ansichten
    • Aufruf zu Demonstrationen und Kundgebungen

    Sollte Ihnen ein Kommentar auffallen, der gegen die Netiquette oder ihre persönlichen Rechte verstößt, freuen wir uns über eine E-Mail.

    Informationen zur Speicherung von Daten bei der Abgabe eines Kommentars erhalten Sie auf der Seite Datenschutz.

Kommentare
Martin

Sollten nicht alle Register gezogen werden, um Tote und die große Anzahl Leicht- und Schwerverletzter zu verhindern? Techniklösungen: gerne. Aber in Kombination mit viel längerem Führerscheinentzug und angemessenen Bußgeldern (siehe Schweiz und Skandinavien) sollte die Wirkung wesentlich höher sein - und es gibt bestimmt weitere mögliche direkte und indirekte Maßnahmen (Tempo 30, Citymaut, angemessene Parkgelder, ...). Hier primär auf Technik zu setzen, welche erst nach Jahren und Jahrzehnten auf der Straße ankommt: die sofort lebensrettende Wirkung wird doch marginal sein? Ist der UDV hier Autolobby hörig?

Neuen Kommentar schreiben

  • Kommentar Richtlinien und Datenschutzhinweise

    Sie haben Fragen, Anregungen oder Kritik für einen unserer Blog-Artikel? Zögern Sie nicht, uns dieses Feedback mit Hilfe der Kommentarfunktion mitzuteilen. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

    Um einen konstruktiven Austausch zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, respektvoll und sachlich zu interagieren. Inhalte, die Beleidigungen, Bloßstellung, Diskriminierung, sexistische oder rassistische Äußerungen enthalten, werden im GDV-Blog nicht toleriert und daher umgehend gelöscht. Wir bitten Sie außerdem, auf die Privatsphäre Ihrer Mitmenschen zu achten und auf das Veröffentlichen von vertraulichen Informationen sowie den Kontaktdaten von Dritten zu verzichten.

    Des Weiteren behalten wir uns vor Nutzerbeiträge zu löschen, wenn die Kommentarfunktion wie folgt missbraucht wird:

    • Maschinelles Hinterlassen von Kommentaren
    • Nutzung als Werbefläche für Webseiten
    • Anbieten von Waren oder Dienstleistungen
    • Verletzung von Rechten Dritter, einschließlich Urheberrechten
    • Äußerung von politischen und religiösen Ansichten
    • Aufruf zu Demonstrationen und Kundgebungen

    Sollte Ihnen ein Kommentar auffallen, der gegen die Netiquette oder ihre persönlichen Rechte verstößt, freuen wir uns über eine E-Mail.

    Informationen zur Speicherung von Daten bei der Abgabe eines Kommentars erhalten Sie auf der Seite Datenschutz.

  • 1 Antwort(en) vorhanden
    Siegfried Brockmann

    Nein! Ohne diese Frage wäre es ein ernst zu nehmender Kommentar gewesen.

    Neuen Kommentar schreiben

    • Kommentar Richtlinien und Datenschutzhinweise

      Sie haben Fragen, Anregungen oder Kritik für einen unserer Blog-Artikel? Zögern Sie nicht, uns dieses Feedback mit Hilfe der Kommentarfunktion mitzuteilen. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

      Um einen konstruktiven Austausch zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, respektvoll und sachlich zu interagieren. Inhalte, die Beleidigungen, Bloßstellung, Diskriminierung, sexistische oder rassistische Äußerungen enthalten, werden im GDV-Blog nicht toleriert und daher umgehend gelöscht. Wir bitten Sie außerdem, auf die Privatsphäre Ihrer Mitmenschen zu achten und auf das Veröffentlichen von vertraulichen Informationen sowie den Kontaktdaten von Dritten zu verzichten.

      Des Weiteren behalten wir uns vor Nutzerbeiträge zu löschen, wenn die Kommentarfunktion wie folgt missbraucht wird:

      • Maschinelles Hinterlassen von Kommentaren
      • Nutzung als Werbefläche für Webseiten
      • Anbieten von Waren oder Dienstleistungen
      • Verletzung von Rechten Dritter, einschließlich Urheberrechten
      • Äußerung von politischen und religiösen Ansichten
      • Aufruf zu Demonstrationen und Kundgebungen

      Sollte Ihnen ein Kommentar auffallen, der gegen die Netiquette oder ihre persönlichen Rechte verstößt, freuen wir uns über eine E-Mail.

      Informationen zur Speicherung von Daten bei der Abgabe eines Kommentars erhalten Sie auf der Seite Datenschutz.

Thomas Berger

Vor Jahren habe ich schon technische Hilfsmittel für mehr Verkehrssicherheit gefordert, wie z. B. Intelligent Speed Adaptation (ISA). Leider taucht dies in der öffentlichen Diskussion so gut wie gar nicht auf. Ich freue mich, dass der UDV dies nun versucht.

Neuen Kommentar schreiben

  • Kommentar Richtlinien und Datenschutzhinweise

    Sie haben Fragen, Anregungen oder Kritik für einen unserer Blog-Artikel? Zögern Sie nicht, uns dieses Feedback mit Hilfe der Kommentarfunktion mitzuteilen. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

    Um einen konstruktiven Austausch zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, respektvoll und sachlich zu interagieren. Inhalte, die Beleidigungen, Bloßstellung, Diskriminierung, sexistische oder rassistische Äußerungen enthalten, werden im GDV-Blog nicht toleriert und daher umgehend gelöscht. Wir bitten Sie außerdem, auf die Privatsphäre Ihrer Mitmenschen zu achten und auf das Veröffentlichen von vertraulichen Informationen sowie den Kontaktdaten von Dritten zu verzichten.

    Des Weiteren behalten wir uns vor Nutzerbeiträge zu löschen, wenn die Kommentarfunktion wie folgt missbraucht wird:

    • Maschinelles Hinterlassen von Kommentaren
    • Nutzung als Werbefläche für Webseiten
    • Anbieten von Waren oder Dienstleistungen
    • Verletzung von Rechten Dritter, einschließlich Urheberrechten
    • Äußerung von politischen und religiösen Ansichten
    • Aufruf zu Demonstrationen und Kundgebungen

    Sollte Ihnen ein Kommentar auffallen, der gegen die Netiquette oder ihre persönlichen Rechte verstößt, freuen wir uns über eine E-Mail.

    Informationen zur Speicherung von Daten bei der Abgabe eines Kommentars erhalten Sie auf der Seite Datenschutz.


Gerrit

Schon lange dümpelt in der langen Liste der sog. "Fahrerassistenzsysteme" der Eintrag "Intelligent Speed Adaption" (ISA). Allerdings eher so als theoretische Position, weil anwenden will das kein Hersteller. Macht ja kein Spaß, damit verkauft man keine Autos. Auto fahren soll doch Spaß machen und solange der Autokäufer gut geschützt ist, ist doch alles gut. Andere Verkehrsteilnehmer zu schützen ist doch nur lästige Auflage die man allzu gerne zu umgehen sucht. Auch für Politiker ist ISA bislang ein unpopuläres Thema. Damit gewinnt man keine Wählerstimmen. Und was ist mit dem Recht auf Selbstbestimmung und freie Entfaltung und so? Nein, Mensch zeigt täglich, dass er in der breiten Masse schlicht nicht imstande ist, verantwortungsvoll mit solchen gefährlichen Maschinen, wie es Kraftfahrzeuge nun mal sind, umzugehen. Die Verpflichtung ISA übersteuerungsfrei implementieren ist schon lange überfällig.

Neuen Kommentar schreiben

  • Kommentar Richtlinien und Datenschutzhinweise

    Sie haben Fragen, Anregungen oder Kritik für einen unserer Blog-Artikel? Zögern Sie nicht, uns dieses Feedback mit Hilfe der Kommentarfunktion mitzuteilen. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

    Um einen konstruktiven Austausch zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, respektvoll und sachlich zu interagieren. Inhalte, die Beleidigungen, Bloßstellung, Diskriminierung, sexistische oder rassistische Äußerungen enthalten, werden im GDV-Blog nicht toleriert und daher umgehend gelöscht. Wir bitten Sie außerdem, auf die Privatsphäre Ihrer Mitmenschen zu achten und auf das Veröffentlichen von vertraulichen Informationen sowie den Kontaktdaten von Dritten zu verzichten.

    Des Weiteren behalten wir uns vor Nutzerbeiträge zu löschen, wenn die Kommentarfunktion wie folgt missbraucht wird:

    • Maschinelles Hinterlassen von Kommentaren
    • Nutzung als Werbefläche für Webseiten
    • Anbieten von Waren oder Dienstleistungen
    • Verletzung von Rechten Dritter, einschließlich Urheberrechten
    • Äußerung von politischen und religiösen Ansichten
    • Aufruf zu Demonstrationen und Kundgebungen

    Sollte Ihnen ein Kommentar auffallen, der gegen die Netiquette oder ihre persönlichen Rechte verstößt, freuen wir uns über eine E-Mail.

    Informationen zur Speicherung von Daten bei der Abgabe eines Kommentars erhalten Sie auf der Seite Datenschutz.


Zur Startseite