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Tempo 30 vor Schu­len – sinn­voll oder nicht?

Blöde Frage, wird da wohl jeder denken. Und weil das so klar und populär ist, haben die Verkehrsminister der Länder auch vor kurzem beschlossen und hat der Bundesverkehrsminister jetzt als StVO-Änderung vorgelegt, dass das grundsätzlich ohne weitere Begründung möglich sein soll.

Übrigens nicht, wie ich das dann wieder fälschlicherweise in der Presse lesen musste, als Einrichtung von Tempo-30-Zonen, die weiterhin nicht auf Hauptstraßen möglich sind. Erfasst sind neben Schulen auch Kindertagesstätten, Kindergärten, Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser.

Aber, so heißt es im Text, nur der „unmittelbare Bereich“, der sich maximal einige hundert Meter in beide Richtungen der Einrichtung erstrecken dürfte. Ansonsten gilt weiterhin die alte Regelung, dass Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden dürfen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen dürfen nur bei einer besonderen Gefahrenlage angeordnet werden. Die kann man eigentlich nur retrospektiv, also an einem Unfallschwerpunkt gerichtsfest machen. Das führt eben zu dem in der Bevölkerung oft gehörten Vorwurf, dass wohl immer erst etwas passiert sein muss.

Die Erleichterung der Anordnung von Tempo 30 vor den genannten Einrichtungen ist also sicher richtig und ein Fortschritt, aber eben nur ein Schritt. Die meisten Unfälle passieren nämlich gar nicht im unmittelbaren Bereich, sondern das gesamte Einzugsgebiet muss betrachtet werden. Eine gefährliche Querung kann auch 500 Meter von der Schule entfernt liegen.

Konsequent wäre es gewesen, grundsätzlich die Anordnung von Verkehrszeichen und eine Beschränkung der Geschwindigkeit auch prospektiv zu erleichtern. Das hätte man durchaus regeln können, indem man die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Gründen der Verkehrssicherheit in das „pflichtgemäßen Ermessens“ der Anordnungsbehörde stellt. So wäre eine erleichterte Anordnung im gesamten kritischen Bereich möglich geworden, die gleichwohl die Begründungs- und Dokumentationspflichten hoch gehalten hätte und selbstverständlich der Überprüfung durch Gerichte unterlegen wäre.

Die Richtung stimmt also, aber für die Sicherheit wäre mehr drin gewesen. 

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